

Am 13. Dezember 2006 hat die internationale Gemeinschaft im Rahmen der Vereinten Nationen beschlossen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zu schützen, zu fördern und zu gewährleisten. Dabei geht es vor allem um gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Deutschland hat die Konvention in nationales Recht umgewandelt, so dass diese nun seit dem 26. März 2009 auch hier gilt.
Wichtiger Bestandteil der Konvention ist das sogenannte disability mainstreaming. Das heißt, dass in allen politischen Bereichen, Konzepten und Plänen auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen mitgedacht werden sollen. Wenn also ein öffentliches Gebäude geplant wird, dann sollte dies auch barrierefrei sein.
Auf nationaler Ebene wurde eine Anlaufstelle beim Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales eingerichtet, ein Inklusionsbeirat als Koordinationsstelle gegründet und das Deutsche Institut für Menschenrechte als unabhängige Monitoringstelle beauftragt. Neben den nationalen Belangen gibt es aber auch Themen, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Deshalb gibt es auch im Hessischen Sozialministerium eine Stabstelle Behindertenrechtskonvention, welche jedoch erst am 03. Januar 2011 mit der Arbeit begonnen hat.
Die Grünen kritisieren, dass sich die hessische Landesregierung zu viel Zeit bei der Umsetzung der Konvention lässt. Seit mittlerweile fünf Jahren ist die Konvention von den Vereinen Nationen beschlossen worden und in Hessen gibt es immer noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung. Immerhin sollen Ende diesen Jahres erste Ergebnisse vorliegen.
Außerdem fordern die Grünen, bestehende Widersprüche aufzulösen. So zum Beispiel grenzt die Landesregierung Kinder mit Behinderungen weiterhin vom normalen Schulweg aus. Dies widerspricht ganz klar dem Grundgedanken der Konvention. Des Weiteren muss die finanzielle Unterstützung so geregelt werden, dass die gesellschaftliche Teilhabe nicht vom Einkommen abhängig ist. Hier besteht noch Handlungsbedarf.