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09/11: Bürgerbegehren sind wichtig für die Demokratie

Demokratie bedeutet "Herrschaft des Volkes". "Alle Gewalt geht vom Volke aus" heißt es im Grundgesetz; "Die Staatsgewalt liegt unveräußerlich beim Volke" in der Hessischen Verfassung. Jede Staatsgewalt ist in der Demokratie legitimiert nicht durch einen einzelnen Herrscher, eine herrschende Kaste wie z.B. den Adel, sondern durch das Volk als Gesamtheit der volljährigen Staatsbürger. Natürlich ist es nicht praktikabel, alle wesentlichen Entscheidungen durch gemeinsames Wirken aller Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Deshalb hat sich die repräsentative Demokratie, in der das Volk durch seine gewählten Vertreter seinen souveränen Willen umsetzt, durchgesetzt und im Wesentlichen bewährt. Aber in wichtigen Fragen müssen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden.

Auf der Ebene der Gemeinden wurde 1993 auf Initiative der GRÜNEN das Bürgerbegehren eingeführt. Eine Frage mit einem konkreten Anliegen muss von mindestens 10% der Wahlberechtigten in der Gemeinde unterstützt werden. Diese wird dann der Gemeindevertretung (in den Städten der Stadtverordnetenversammlung) vorgelegt. Wenn diese nicht zustimmt, kommt es zu einem Bürgerentscheid. In diesem ist die Frage in dem Sinne entschieden, wie die Mehrheit gestimmt hat, wenn diese mindestens 25% der Stimmberechtigten erreicht.

Von 1993 bis 2011 sind insgesamt 340 Bürgerbegehren in den hessischen Gemeinden bekannt geworden. Davon waren etwa 100 im Ergebnis erfolgreich, in 62 Fällen konnte ein Bürgerentscheid erfolgreich im Sinne der Initiatoren gestaltet werden. Es ging dabei um die Einrichtung von Kindergärten, um Straßen, um Windkraftanlagen, um Bäder, gegen Privatisierungen und um öffentliche Infrastruktur, um Verkehrsprojekte, die Größe des Magistrats oder um Kulturprojekte.

Bürgerbegehren sind eine Form direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Sie können nie eine Alternative zur repräsentativen Demokratie sein, diese aber sinnvoll ergänzen. Die Behauptung, die Stellung der Abgeordneten werde dadurch entwertet, ist völliger Quatsch. Das Parlamentshandeln wird die Regel bleiben, Bürgerbegehren die Ausnahme. Das ist sogar in der Schweiz so, die eine viel weitergehende Tradition direkter Demokratie hat.

Aber ein Bürgerentscheid hat eine höhere Akzeptanz, als jede Parlamentsentscheidung. Der Souverän selbst – das Volk - hat unmittelbar gesprochen. In der Regel werden auch wohl abgewogene Entscheidungen getroffen. Durch das relativ lange Verfahren von Antragstellung, Entscheidung des Parlaments und letztlich – falls notwendig – der Bürgerentscheid, ist eine sorgfältige Behandlung in der Öffentlichkeit eher gewährleistet, als bei Diskussionen im Parlament. Weil es nur um eine wichtige Frage geht, die mit Ja oder Nein entschieden werden muss, werden die meisten, die sich an der Abstimmung beteiligen, wesentlich informierter sein, als bei jeder Wahl.

Ob bei einem Bürgerentscheid eher "falsche" oder "richtige" Entscheidungen herauskommen, ist eine Wertungsfrage. Wie bei allen politischen Entscheidungen wird es Menschen geben, die die Mehrheitsentscheidung für richtig oder falsch halten. Aber die Mehrheit der Stimmbürger selbst hat entschieden. Die Ergebnisse von Bürgerentscheiden sind nicht richtiger oder falscher, nicht konservativer oder fortschrittlicher, nicht kostspieliger oder sparsamer, als Parlamentsentscheidungen auch.

Natürlich ist die direkte Demokratie unvollkommen und mangelhaft. Aber auch die repräsentative Demokratie ist unvollkommen und mangelhaft. Die meisten Einwände, die ich bisher gegen direkte Demokratie gehört habe, können gegen die Demokratie generell vorgebracht werden. Und dennoch ist diese unvollkommene, mangelhafte, schwerfällige und manchmal entsetzlich nervige Veranstaltung, die sich Demokratie nennt, eine der wichtigsten Errungenschaften der Menschheitsgeschichte. Wir sollten jeden Tag für ihre Verbesserung arbeiten und eine wichtige Verbesserung wäre es, direkte Demokratie wirklich lebbar zu machen. Bürgerbegehren leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

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