Andreas Juergens, MdL

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7. Oktober 2011

Kleine Anfrage: Betreuungsrecht

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Andreas Jürgens (Bündnis 90/Die Grünen)

betreffend Betreuungsrecht

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Betreuungen gibt es derzeit in Hessen und wie viele davon werden jeweils von                     Behörden-, Berufs-, Vereins- oder ehrenamtlichen Betreuern geführt?
  2. Wie viele Betreute leben in stationären Einrichtungen (differenziert nach Behörden-, Berufs-,             Vereins- und ehrenamtlichen Betreuern)?
  3. In wie vielen Fällen wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet?
  4. In wie vielen Fällen umfasste der Aufgabenkreis der Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
  5. Wie viele Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht (§ 1906 Abs. 1 BGB), wie viele unterbringungsähnliche Maßnahmen (§ 1905 Abs. 4 BGB) und wie viele Unterbringungen nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz gab es in 2010?
  6. Inwieweit weicht die Unterbringungspraxis in Hessen hinsichtlich der zahlenmäßigen Verteilung der Unterbringungen nach dem BGB und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von der anderer Bundesländer ab?
  7. Welche Gründe sind nach Einschätzung der Landesregierung dafür ausschlaggebend?
  8. Wie gestaltet sich die verfahrensmäßige bzw. organisatorische Zusammenarbeit in Hessen zwischen Polizei und Betreuungspersonen bei einer Unterbringung nach dem Betreuungsgesetz?
  9. In wie vielen Fällen wurde eine alle Angelegenheiten umfassende Betreuung eingerichtet, so dass die betroffene Person auch gleichzeitig vom Wahlrecht ausgeschlossen ist?
  10. Sind die Betreuungsgerichte im Hinblick auf die PEBB§Y-Vorgaben ausreichend mit Personal ausgestattet?
  11. Wie ist die Situation an den Betreuungsgerichten im Vergleich  zu anderen Bundesländern?
  12. Erachtet die Landesregierung es als sinnvoll, den Anteil ehrenamtlicher Betreuungen im Verhältnis zu Betreuungen durch Berufsbetreuer zu erhöhen?
  13. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung ggf. dafür?
  14. Sieht die Landesregierung bei den geltenden rechtlichen Grundlagen bzw. angesichts der Praxis des Betreuungsrechts Reformbedarf, um die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in deutsches Recht umzusetzen und wenn ja,  welchen?

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