Kleine Anfrage: Betreuungsrecht
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Andreas Jürgens (Bündnis 90/Die Grünen)
betreffend Betreuungsrecht
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Betreuungen gibt es derzeit in Hessen und wie viele davon werden jeweils von Behörden-, Berufs-, Vereins- oder ehrenamtlichen Betreuern geführt?
- Wie viele Betreute leben in stationären Einrichtungen (differenziert nach Behörden-, Berufs-, Vereins- und ehrenamtlichen Betreuern)?
- In wie vielen Fällen wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet?
- In wie vielen Fällen umfasste der Aufgabenkreis der Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- Wie viele Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht (§ 1906 Abs. 1 BGB), wie viele unterbringungsähnliche Maßnahmen (§ 1905 Abs. 4 BGB) und wie viele Unterbringungen nach dem Hessischen Freiheitsentziehungsgesetz gab es in 2010?
- Inwieweit weicht die Unterbringungspraxis in Hessen hinsichtlich der zahlenmäßigen Verteilung der Unterbringungen nach dem BGB und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von der anderer Bundesländer ab?
- Welche Gründe sind nach Einschätzung der Landesregierung dafür ausschlaggebend?
- Wie gestaltet sich die verfahrensmäßige bzw. organisatorische Zusammenarbeit in Hessen zwischen Polizei und Betreuungspersonen bei einer Unterbringung nach dem Betreuungsgesetz?
- In wie vielen Fällen wurde eine alle Angelegenheiten umfassende Betreuung eingerichtet, so dass die betroffene Person auch gleichzeitig vom Wahlrecht ausgeschlossen ist?
- Sind die Betreuungsgerichte im Hinblick auf die PEBB§Y-Vorgaben ausreichend mit Personal ausgestattet?
- Wie ist die Situation an den Betreuungsgerichten im Vergleich zu anderen Bundesländern?
- Erachtet die Landesregierung es als sinnvoll, den Anteil ehrenamtlicher Betreuungen im Verhältnis zu Betreuungen durch Berufsbetreuer zu erhöhen?
- Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung ggf. dafür?
- Sieht die Landesregierung bei den geltenden rechtlichen Grundlagen bzw. angesichts der Praxis des Betreuungsrechts Reformbedarf, um die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in deutsches Recht umzusetzen und wenn ja, welchen?