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Nachdem die Stadtverordnetenversammlung sich mit großer Mehrheit unter Beteiligung der CDU-Fraktion für eine Änderung des Grundgesetzes zur Erhaltung der Jobcenter für Langzeitarbeitlose ausgesprochen hat, müsse sich nun auch die Kasseler CDU dafür einsetzen, fordert der Vorsitzende der Kasseler Grünen, Andreas Jürgens. "Bisher ist die notwendige Änderung des Grundgesetzes am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert wegen 'grundsätzlicher Bedenken'. Die Kasseler CDU sollte auf ihren Bundestagsabgeordneten Gehb einwirken, der als rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion in dieser Frage sicher Gewicht hat, im Sinne des Beschlusses der StaVo tätig zu werden. Man muss Bedenken auch mal zurückstellen, wenn es um das Schicksal von Millionen Menschen geht" so Jürgens. Wenn das Grundgesetz nicht geändert werde, müssten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Arbeitsagentur und die Stadt ihre Aufgaben für Langzeitarbeitslose ab 1.1.2011 getrennt wahrnehmen. Die Arbeitsförderung Kassel (AFK) müsste aufgelöst werden. Es könne den Arbeitssuchenden aber nicht zugemutet werden, ihren Regelsatz bei der Arbeitsagentur, die Wohnungskosten dann bei der Stadt zu beantragen, um Eingliederungsmaßnahmen in Arbeit wieder bei der Arbeitsagentur und ergänzende Leistungen wie z.B. Schuldnerberatung wieder bei der Stadt geltend zu machen. "Dieser Sozialslalom, nützt niemandem. Die erfolgreiche Arbeit der AFK, die in den letzten Jahren viele Langzeitarbeitslose in Arbeit vermitteln konnte, muss fortgesetzt werden. Hilfe aus einer Hand ist die notwendige Voraussetzung dafür. Alles andere ist ein Debakel zulasten der betroffenen Menschen" ist Jürgens überzeugt.