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5. März 2009

Änderungsanträge zur Barrierefreiheit im Konjunkturprogramm

Wiesbaden (kobinet) Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag hat eine Reihe von Änderungsanträgen für die Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets II in Hessen gestellt. Die kobinet-nachrichten sprachen dabei mit dem behindertenpolitischen Sprecher der Fraktion, Dr. Andreas Jürgens.

kobinet-nachrichten: Die Behindertenverbände haben die Forderung erhoben, dass alle Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II barrierefrei umgesetzt werden. Wie sieht es damit in Hessen aus?

Dr. Andreas Jürgens: Ich teile die Auffassung der Behindertenverbände. Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verpflichtet die Vertragsstaaten, durch alle geeigneten Maßnahmen für Barrierefreiheit und die Beseitigung von Diskriminierungen zu sorgen. Das bedeutet auch, dass bei allen staatlichen Investitionsmaßnahmen die Barrierefreiheit gewährleistet sein muss. Auf eine mündliche Frage von mir im Landtag hat die Landesregierung erklärt, bestehende Vorschriften zur Barrierefreiheit würden eingehalten, es gäbe keine Einschränkungen in der Umsetzung. Aus meiner Sicht reicht dies allerdings nicht aus.

kobinet-nachrichten: Was werden Sie als Landtagsabgeordneter tun, um den barrierefreien Einsatz der Mittel in Hessen sicher zu stellen?

Dr. Andreas Jürgens: Meine Fraktion hat verschiedene Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung über das Konjunkturprogramm eingebracht. Gegenstand ist u.a. auch die Verpflichtung, dass alle durch das Konjunkturprogramm geförderten Investitionen so weit wie möglich Barrierefreiheit sicherstellen müssen. Da die Barrierefreiheit im Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz definiert ist und wir diese Definition übernehmen, würde dies aus unserer Sicht den Anforderungen der UN-Konvention gerecht werden.

kobinet-nachrchten: Welche Chance für die Umsetzung geben Sie Ihren Initiativen im Landtag?

Dr. Andreas Jürgens: Die CDU/FDP-Koalition hat bisher keine Bereitschaft gezeigt, unsere Änderungsvorschläge zu übernehmen. Sie will nur die bereits bestehenden Regelungen anwenden. Das ist aus unserer Sicht allerdings unzureichend, weil diese nur bei Neubauten, bei Instandsetzungen und Renovierungen bestehender Einrichtungen aber nur sehr eingeschränkt gelten.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview. moh 

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