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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Selten hat ein Gesetzentwurf bei einer Anhörung in einem Ausschuss so einhellige Zustimmung bei den Sachverständigen gefunden wie dieser unser Gesetzentwurf.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einen Tag später titelte eine Zeitung: "Experten dafür, CDU dagegen". Genau das ist das Problem, denn selten hat sich eine Landtagsmehrheit mit der Ablehnung eines Gesetzentwurfs so sehr in das gesellschaftliche Abseits begeben, wie das die CDU-Fraktion getan hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich darf daran erinnern: Sie mussten einen christlich-fundamentalistischen Sektiererverein als Sachverständigen benennen, um überhaupt noch jemanden zu finden, der in der Anhörung als Gegenstimme aufgetreten ist.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das sogenannte Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft, das Sie benannt haben, hält Homosexualität nicht nur für ein behandelbares psychiatrisches Phänomen, sondern rühmt sich auch noch, seit Jahren Therapien zur Überwindung von Homosexualität anzubieten. Das ist an Skurrilität nicht mehr zu überbieten.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es spricht gleichzeitig Bände ob Ihrer verklemmten hinterwäldlerischen Einstellung zur Homosexualität. Das muss man einmal so deutlich sagen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Immerhin wird aber die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe auch von den Homosexuellen in Ihren eigenen Reihen unterstützt. Ich darf an Folgendes erinnern: Die LSU, die Lesben und Schwulen in der Union, haben dies in einer Stellungnahme sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich zitiere:
Die Anpassung in den Ländern ist ein Schritt, der endlich auch in Hessen erfolgen muss.
Es sei ein rationaler Akt, das auch im hessischen Landesrecht zu verankern und zu zeigen, dass das Land Hessen eingetragene Lebenspartnerschaften begrüßt, da auch dort Werte gelebt werden, die für die Gesellschaft grundlegend sind. Genau so sehen wir es auch.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Es ist aus unserer Sicht nur selbstverständlich, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte haben müssen wie Eheleute – und nicht nur die gleichen Pflichten. Es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, Homosexuelle und ihre Lebenspartner weiterhin zu diskriminieren. Genau darum geht es, da können Sie filibustern, soviel Sie wollen. Ihre Haltung diskriminiert Schwule und Lesben. Sie wollen diese Diskriminierung auch noch mit einer Ewigkeitsgarantie versehen. Wir hingegen wollen sie abschaffen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Herr Kollege Beuth hat in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs angeführt, gleichgeschlechtliche Paare könnten keinen generativen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit leisten. So hat er es genannt. Das hat er als Begründung für die Ablehnung angegeben. Herr Kollege Beuth, das kann kein ernst gemeintes Argument sein. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber das Bestehen einer Ehe ist weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für einen "generativen Beitrag", wie Sie es nennen.
(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Es gibt auch Ehen, die gewollt oder nicht gewollt kinderlos sind. Wollen Sie auch diese künftig diskriminieren, weil Sie keinen "generativen Beitrag" leisten? Es gibt andererseits nicht eheliche Lebensgemeinschaften, die Kinder haben. Wollen Sie die den ehelichen Lebensgemeinschaften gleichstellen, weil sie einen "generativen Beitrag" leisten? Es ist doch absurd, so zu argumentieren.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Mit Ihrer Argumentation reduzieren Sie im Kern den Sinn der Ehe auf eine Fortpflanzung der Eheleute. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein. Es mag einmal Zeiten gegeben haben, in denen die Ehe vor allem der Sicherstellung der Nachkommenschaft diente, z. B. bei alten Adelsgeschlechtern. Fragen Sie aber heute einmal jung verheiratete Paare, ob sie den "generativen Beitrag" als Zweck bzw. gar Hauptzweck ihrer Ehe sehen. Fragen Sie auch gleich, ob sich diese Paare, wie es uns der Herr Justizminister in der ersten Lesung weismachen wollte, als "Vorstufe des Staates" verstehen. Sie werden erfahren, die Gründe, eine Ehe einzugehen, sind so vielfältig wie die Menschen, die heiraten. Es ist keineswegs so, wie von Ihnen hineingeredet werden soll, dass die Menschen einfach die Lebensform wählen sollen, die Sie gerade gut finden. Die Menschen wollen Freiheit und nicht, von Ihnen bevormundet werden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Die Ehe ist das grundsätzlich auf Dauer angelegte Versprechen, zusammenzuleben, füreinander einzustehen, Freude und Leid miteinander zu teilen. Genau das gleiche Versprechen geben sich homosexuelle Paare auch, wenn sie sich dazu entschließen, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen. Warum die einen, die in Liebe füreinander einstehen, den Schutz des Gesetzes behalten sollen, und den anderen, die ebenfalls in Liebe füreinander einstehen, dieser Schutz vorenthalten werden soll, ist rational nicht begründbar.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Es bleibt eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Ihr Verhalten bedeutet Diskriminierung in Reinkultur. Alle außerhalb der Rechtsaußen-CDU in Hessen haben das inzwischen verstanden.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Homosexuelle Paare haben inzwischen eine große gesellschaftliche Akzeptanz erreicht. Schwule und lesbische Paare sind heute selbstverständlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens. Wir möchten mit unserem Gesetzentwurf, den Sie jetzt ablehnen wollen, nichts anderes erreichen, als dass diese gesellschaftliche Realität auch im Recht umgesetzt wird.
Ich habe im Übrigen mit Interesse der Presse entnommen, dass CDU und SPD auf Bundesebene einen Kompromiss bei der Reform der Erbschaftsteuer erreicht haben. Aufseiten der Union war interessanterweise Herr Koch als Verhandlungsführer beteiligt.
Und siehe da, ich habe dem "Handelsblatt" entnommen, dort sollen plötzlich eingetragene Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt werden. Ich zitiere das Handelsblatt: Eingetragene Lebenspartner erhalten wie Ehepartner einen Freibetrag von einer halben Million Euro.
Das, was Sie auf Bundesebene machen, sollten Sie in Hessen nicht lassen. Sie sollten hier ebenfalls der Gleichstellung zustimmen. Lassen Sie es endlich bleiben, dass Sie Menschen und ihre gewählten und ihnen zukommenden Lebensformen diskreditieren wollen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)
Geben Sie Ihre Blockaden auf, erkennen Sie die gesellschaftlichen Realitäten an, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. – Danke schön.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)