Claim Dr. Andreas JürgensClaim

12. Dezember 2007

Redebeitrag aktuellen Stunde Andreas Jürgens zu: Es bleibt dabei: Kein Kopftuch in Hessens Behörden!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Hessen gibt es keine Beamtin und keine Lehrerin, die im Dienst ein Kopftuch trägt. Es gab noch nicht einmal eine Interessentin, die im Dienst ein Kopftuch tragen wollte. Die gab es nicht vor dem Gesetz, und die gab es nicht nach dem Gesetz. Es ist nicht etwa so, dass kopftuchtragende Muslime in Scharen vor den hessischen Behörden stehen und Einstellung begehren. Es ist also eher ein virtuelles Problem, mit dem wir uns hier beschäftigen. Deshalb konnte der Staatsgerichtshof auch nur in einer abstrakten Normenkontrolle über diese Frage urteilen. Es ging nicht um eine konkrete Person, sondern ausschließlich um die abstrakte Regelung im Gesetz.

Der Titel Ihrer Aktuellen Stunde "Es bleibt dabei: Kein Kopftuch in Hessens Behörden" suggeriert, der Staatsgerichtshof habe bestätigt, dass in Hessens Behörden kein Kopftuch getragen werden darf. Einmal abgesehen davon, dass Sie vermutlich selbst nur das islamische Kopftuch meinen und nicht jedes Kopftuch, das aus welchen Gründen auch immer getragen wird, hat der Staatsgerichtshof nach seinen eigenen Ausführungen in der Tat – Frau Faeser hat es schon gesagt – hierüber gerade nicht entschieden. Er hat sogar ausdrücklich offengelassen, ob die gesetzlichen Regelungen im Schulgesetz und im Beamtengesetz überhaupt ein Kopftuchverbot enthalten. Der Staatsgerichtshof hat nämlich den Begriff abstraktes Normenkontrollverfahren sehr wörtlich genommen und sehr abstrakt entschieden. Er hat sich jeder Äußerung darüber enthalten, ob ein bestimmtes Bekleidungsstück darunter fällt und wenn ja, aus welchen Motiven.

Ich zitiere hier einen Kernsatz aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs:

Insbesondere prüft er nicht, welche Kleidungsstücke als "islamisches Kopftuch" zu qualifizieren sind und ob und unter welchen Voraussetzungen ein "islamisches Kopftuch" objektiv geeignet ist, das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung zu beeinträchtigen oder den Schul- und Dienstfrieden zu stören.

Man mag das bedauern. In der Tat wird dies von fünf Verfassungsrichtern in dem abweichenden Votum ausdrücklich als Fehler der Mehrheitsentscheidung kritisiert. Ich habe das nicht zu kommentieren. Aber feststellen muss man schon: Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist weiter offen, ob die von Ihnen eingeführte Regelung im Schul- und Beamtenrecht überhaupt ein Kopftuchverbot beinhaltet.

Ausdrücklich untersagt ist Beamtinnen und Beamten, Lehrerinnen und Lehrern – ich zitiere aus dem Gesetz – das Tragen von Kleidungsstücken, Symbolen oder anderen Merkmalen, "die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen …"

Ob und unter welchen Voraussetzungen das islamische Kopftuch hierzu zählt, hat das Gericht ausdrücklich offengelassen. Es hat ausdrücklich gesagt, diese Entscheidung obliegt den Behörden und den Verwaltungsgerichten. Sollten diese irgendwann einmal zu dem Ergebnis kommen, ein Kopftuch sei vom Wortlaut des Gesetzes umfasst, müsste erneut geprüft werden, ob diese Interpretation unter Berücksichtigung der konkreten Umstände verfassungsrechtlich zulässig ist oder nicht – vom Staatsgerichtshof, vom Bundesverfassungsgericht, je nachdem.

Immerhin ist ein Kopftuch zunächst einmal nichts anderes als ein Bekleidungsstück ohne jeden objektiven Erklärungswert. Einen Erklärungswert bekommt es, zu einem Symbol wird es allenfalls dadurch, dass die Motive der Trägerin entscheidend sind. Aber diese sind erfahrungsgemäß so vielfältig wie die Zahl der Kopftuchträgerinnen selbst. Hierzu hat sich der Staatsgerichtshof jeder Äußerung enthalten. Das Gericht hat sich auf die abstrakte Prüfung beschränkt, ob das Tragen von Kleidungsstücken, die einen weltanschaulichen oder politischen Erklärungsinhalt haben, grundsätzlich untersagt werden kann. Es ist dabei zu dem Ergebnis gelangt: Es kann untersagt werden.

In dieser allgemeinen Form haben wir GRÜNEN das im Übrigen auch nie bestritten. Deswegen kann ich auch nicht verstehen, weshalb hier behauptet wird, das sei eine herbe Niederlage für uns gewesen. Wir waren im Übrigen auch gar nicht am Verfahren beteiligt. Das Verfahren war von der Landesanwältin eingeleitet worden. Deswegen kann ich überhaupt nicht verstehen, weshalb die Entscheidung des Staatsgerichtshofs, die die wesentlichen Fragen völlig unbeantwortet gelassen hat, für uns eine herbe Niederlage sein soll.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verstehe gut die Enttäuschung, die Frau Sacksofsky z. B. in einem Interview geäußert hat, dass der Staatsgerichtshof genau diese an sich entscheidende Frage offengelassen hat. Es war klar, sowohl im Gesetzgebungsverfahren als auch in der Öffentlichkeit als auch, wie ich gelesen habe, in den Verhandlungen vor Gericht, dass es im Kernbereich um die Frage eines Kopftuchverbotes gehen sollte. Aber wir haben zu akzeptieren, dass der Staatsgerichtshof hierüber ausdrücklich keine Entscheidung getroffen hat. Die endgültige Entscheidung wurde vertagt. Ob es jemals zu einer solchen Entscheidung kommt, weil eine Beamtin oder eine Lehrerin ein Kopftuch tragen möchte, ist völlig offen.

Ich kann Ihnen versprechen, wir werden uns vonseiten der GRÜNEN bis dahin jedenfalls mit den realen Problemen beschäftigen, die diese Landesregierung den Menschen in Hessen bereitet, und weniger mit virtuellen Problemen, die hiervon eher ablenken sollen. – Danke schön.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens.