Claim Dr. Andreas JürgensClaim

12. Dezember 2007

Redebeitrag Andreas Jürgens zum Hessischen Gleichbehandlungsgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf hat bestätigt, was ich bereits in der ersten Lesung gesagt habe: Die Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union müssen auch im hessischen Landesrecht umgesetzt werden. Hierzu sind die Bundesländer ebenso verpflichtet wie der Bund.

Niemand darf wegen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Dieser europäische Gleichbehandlungsgrundsatz kommt im Entwurf des Verfassungsvertrages ebenso zum Ausdruck wie in einer Reihe von EU-Richtlinien. Er wurde inzwischen im Bund durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – wenn, wie wir meinen, auch nur unvollkommen, aber immerhin – umgesetzt. Auf Landesebene steht allerdings seine Umsetzung bisher noch aus.

Nach Überzeugung meiner Fraktion haben Menschen, die mehr als andere von Diskriminierungen betroffen sind, einen Anspruch darauf, dass sich das Recht auf ihre Seite stellt, dass die Repräsentanten des Gemeinwesens zu diskriminierungsfreien Entscheidungen angehalten werden und dass die Unterschiede zwischen Menschen als Bereicherung und nicht als Anlass für Diskriminierungen verstanden werden.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau hierauf zielt unser Gesetzentwurf.

Sie, die Mehrheit des Hauses, wollen ihn ablehnen und zeigen damit ein weiteres Mal: Sie leben gedanklich in der Vergangenheit und sind noch nicht in der Gegenwart angekommen, weder im Hinblick auf den Prozess der europäischen Einigung noch im Hinblick auf eine wirksame Bekämpfung von Diskriminierungen. Die Menschen in Hessen haben diese rückwärtsgewandte Politik nicht verdient.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um es noch einmal in Erinnerung zu rufen: Wir wollen im Hessischen Schulgesetz, im Hochschulrecht und bei der Weiterbildung ein Benachteiligungsverbot verankern, und wir sind hierzu nach den europäischen Richtlinien ausdrücklich verpflichtet. Das ist auch von den angehörten Sachverständigen so bestätigt worden. Zugleich sollen die Schulen und die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet werden, den Gleichbehandlungsgrundsatz in der täglichen Arbeit auch umzusetzen und den Kindern und Jugendlichen zu vermitteln.

Wir wollen auch, dass bei Auswahl und Ernennung von Beamten künftig niemand mehr wegen persönlicher Merkmale, die ich vorhin genannt habe, benachteiligt wird. Im Personalvertretungsrecht sollen Dienststelle und Personalrat verpflichtet werden, die Gleichberechtigung im Personal zu überwachen und auch tatsächlich voranzutreiben. Schließlich wollen wir auch die Regelungen im HR-Gesetz über Sendeverbote entsprechend anpassen.

Das ist im Wesentlichen der Regelungsgehalt, den wir vorgeschlagen haben, was Sie bedauerlicherweise ablehnen.

Wir haben – das will ich nicht verhehlen – in der schriftlichen Anhörung durchaus auch Kritik an unserem Gesetzentwurf erfahren. Sie kam im Wesentlichen aus zwei Richtungen. Zum einen gab es ganz offensichtlich sehr ideologisch motivierte Vorbehalte bei denjenigen, die auch schon das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene mit Schaum vor dem Mund bekämpft haben. Es gab auf der anderen Seite aber auch viel Lob für unser Grundanliegen, verbunden allerdings mit der Anregung weitergehender Regelungen, also mit dem Wunsch, noch über das, was wir in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, hinauszugehen.

Wir sind gleichwohl bei dem, was wir hier vorgeschlagen haben, geblieben und verstehen dies als einen ersten wichtigen Schritt, dem sicher noch weitere folgen müssen, zur Umsetzung des europäischen Gleichbehandlungsgrundsatzes auch im hessischen Landesrecht.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind überzeugt: Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung teilt unser Anliegen. Diskriminierungen müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden, auch und besonders mit den Mitteln des Rechts. Im demokratischen Rechtsstaat haben Diskriminierungen keinen Platz. Wir wollen, dass sich das Recht auf die Seite der Benachteiligten stellt. Wir wollen sie im Kampf gegen Benachteiligungen unterstützen und stützen und ihnen helfen.

Sie, die Mehrheit, wollen das nicht. Sie bekämpfen Diskriminierungen nicht, Sie lassen sie weiter zu. Sie haben bisher alle unsere Gesetzentwürfe für mehr Gleichberechtigung abgelehnt. Das ist aus unserer Sicht keine zukunftsfähige Haltung.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, auch insoweit haben die Hessinnen und Hessen im Januar eine klare Wahl: Diskriminierungen mit der CDU tatenlos zusehen oder mit den GRÜNEN wirksam bekämpfen. Klarer kann die Alternative kaum sein.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens.

...

Vizepräsidentin Ruth Wagner:

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Dr. Jürgens noch einmal das Wort.

Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um das Ergebnis der Anhörung klarzustellen. Wir hatten – ich habe es eben nachgezählt – insgesamt 19 Stellungnahmen, die uns schriftlich eingereicht worden sind. Davon waren nach meiner Zählung elf ausdrücklich für den Gesetzentwurf oder für weitergehende Vorschriften als das, was wir vorgeschlagen haben. Drei oder vier waren dezidiert ablehnend. Die restlichen haben sich ungefähr so wie der Beamtenbund geäußert, der gesagt hat: im Prinzip ja, muss aber nicht unbedingt jetzt sein. – Das, um so einmal der Wahrheit die Ehre zu geben.

Weshalb ich mich auch gemeldet habe, ist, ich möchte ausdrücklich die Darstellung von Herrn Hahn zurückweisen, dass es diejenigen, die er zitiert hat – die Industrie und Handelskammer, die ASU usw. –, seien, die am meisten von unserem Gesetzentwurf betroffen wären. Betroffen sind vor allem diejenigen, die vor Diskriminierungen geschützt werden sollten. Die Stellungnahmen beispielsweise der Schwulen und Lesben oder der Behindertenorganisation oder der Antidiskriminierungsstelle aus Brandenburg oder des Bundes waren alle ausdrücklich nicht nur für unseren Gesetzentwurf, sondern haben ausdrücklich erklärt, dass es europarechtlich vorgeschrieben ist, dass wir entsprechende Regelungen treffen.

Herr Minister, nun der Einwand, den ich gegenüber Ihrer Äußerung habe. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt eben nicht – weil es da keine Regelungskompetenz gibt – Diskriminierungsverbote im Bereich der Bildung. Das ist aber ein Gegenstand der Europagesetzgebung. Deswegen müssen wir – das hat Herr Dr. Roetteken in seiner Stellungnahme dargelegt – aus europarechtlichen Gründen früher oder später eine solche Regelung treffen, sonst laufen wir Gefahr, entsprechende Abmahnungen und Vertragsverletzungsverfahren in der EU zu bekommen.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)