Claim Dr. Andreas JürgensClaim

12. Dezember 2007

Redebeitrag Andreas Jürgens zum Beauftragten für das Palliativ- und Hospizwesen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Fraktion teilt das Grundanliegen des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion aus tiefstem Herzen. Auch wir wissen, dass Fragen von Leben und Tod und von Tod und Sterben, vor allem Fragen eines menschenwürdigen Sterbens, immer mehr Menschen intensiv beschäftigen. Diese Menschen erwarten zu Recht Hilfe und Orientierung bei den wichtigen Fragen, die sie beschäftigen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die stationären Hospize und die meist ehrenamtlich arbeitenden ambulanten Hospizdienste eine außerordentlich wichtige Arbeit am Mitmenschen erfüllen.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Menschen aus tiefster Menschenliebe auf ihrem letzten Weg beim Sterben zu begleiten, ist eine der wichtigsten und auch der schwierigsten Aufgaben, der sich ein Mensch stellen kann. Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank von Frau Oppermann anschließen und mich herzlich bei all denjenigen bedanken, die in den stationären und ambulanten Hospizen diese wichtige Arbeit verrichten. Herzlichen Dank.

 (Allgemeiner Beifall)

Bei den meisten Menschen steht im Vordergrund, wenn sie sich mit dem Sterben auseinandersetzen, wie das Sterben möglichst ohne Leiden hinzubekommen ist. Es wird ohnehin psychisch belastend, die Frage lautet jedoch, wie man von vermeidbaren Schmerzen befreit werden kann.

Aus diesem Grund ist auch der zweite Aspekt, die Palliativmedizin, außerordentlich wichtig. In Deutschland und in Hessen haben wir dabei unbestritten einen Nachholbedarf. Das ist in allen Anhörungen, die wir dazu durchgeführt haben, deutlich geworden. Hier muss selbstverständlich mehr getan werden.

Gleichwohl, meine Kollegin Schulz-Asche hat schon in der ersten Lesung Skepsis geäußert, ob der Weg, der hier vorgeschlagen wird, der richtige ist. Aus unserer Sicht konnte die Skepsis durch die Anhörung nicht zerstreut werden. Es gibt Fragen, ob die Bestellung eines Beauftragten, die mangelnde Beschreibung seiner Aufgaben und vor allem auch die Verknüpfung mit bestehenden Strukturen in dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zutreffend gefunden wurde. Wir teilen das Grundanliegen, halten aber den Weg zumindest für diskussionswürdig.

Aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Ich kann im Grunde genommen aber das zusichern, was die Kollegin Pauly-Bender uns zu unserem Gesetzentwurf zum Gleichbehandlungsgesetz zugesichert hat: Wir werden sicherlich in einer neuen Mehrheit in der nächsten Wahlperiode gemeinsam zu Regelungen kommen, um tatsächlich das Hospiz- und Palliativmedizinwesen in Hessen zu stärken. Daran werden wir gemeinsam arbeiten. Diesem Gesetzentwurf können wir im Augenblick nicht zustimmen. – Danke schön.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)