Andreas Juergens, MdL

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12. Dezember 2007

Redebeitrag Andreas Jürgens zum Thema Betreutes Wohnen in Hessen

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Dörr, ich hätte Ihnen für Ihre Abschlussrede ein einfacheres Thema gewünscht als ausgerechnet dieses. Wir haben heute nach meiner Überzeugung nicht darüber zu befinden, ob die Kreise und die kreisfreien Städte auf der einen oder der Landeswohlfahrtsverband auf der anderen Seite die Behindertenhilfe besser gestalten können. Wir haben auch nicht darüber zu befinden, ob die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen künftig vom Landeswohlfahrtsverband oder von den kommunalen Kräften wahrgenommen werden soll. Vielmehr haben wir heute darüber zu befinden, ob es besser ist, wenn die Zuständigkeiten für die stationäre Eingliederungshilfe und für das betreute Wohnen zum 01. 01. 2009 auseinandergerissen werden. Ist es besser, etwas auseinanderzureißen, was in der Sache zusammengehört oder dies zusammen zu belassen? Das ist die einzige wirkliche Entscheidung, vor der wir heute stehen.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Dörr, verbale Bekenntnisse zur Hilfe aus einer Hand helfen relativ wenig weiter, wenn man in der Praxis das genaue Gegenteil tut. Denn Ihre Haltung bedeutet schlicht und ergreifend, dass wir zum 01.01.2009 eine gespaltene Zuständigkeit haben werden, dass die Zuständigkeit also auseinanderfällt – mit den Folgen, die wir in der Anhörung gehört haben. Es war so, dass kein Einziger in der Anhörung auch nur ein einziges Argument dafür nennen konnte, dass es besser sei, diese Zuständigkeiten zu trennen – nicht einmal die kommunalen Spitzenverbände, die aus völlig anderen Gründen für diese Trennung sind. Vor allem aber die Organisationen der Betroffenen und der Dienstleistungs- und Einrichtungsträger haben alle sogar eindringlich davor gewarnt, diese auseinanderfallen zu lassen.

 (Petra Fuhrmann (SPD): Richtig!)

Wir haben aus der Vergangenheit bereits die Erfahrung, wie es gewesen ist, als die stationäre Hilfe beim Landeswohlfahrtsverband und die ambulante Hilfe bei den Kreisen und kreisfreien Städten lag. Aus dieser Erfahrung heraus kann man nicht nur sagen: Es macht keinen Sinn, den behinderten Menschen mehrere Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen – dann werden Zuständigkeitsstreitigkeiten wieder auf ihrem Rücken ausgetragen –, sondern wenn man mit dem Ausbau des betreuten Wohnens wirklich ernst machen will, dann erweist man diesem einen Bärendienst, wenn man die Zuständigkeiten auseinanderreißt.

Denn dann wird es künftig so sein: Die gutwilligen Kreise und kreisfreien Städte, die sich tatsächlich um das betreute Wohnen bemühen, müssen dafür die Kosten tragen und gleichzeitig noch die Verbandsumlage zum LWV für den stationären Bereich zahlen. Die unwilligen Landkreise, die das betreute Wohnen nicht anbieten und die behinderten Menschen auf den stationären Bereich verweisen, werden dadurch belohnt, dass sie keine Kosten im betreuten Wohnen haben, sondern nur die Verbandsumlage zahlen müssen. Das macht keinen Sinn. Das ist und bleibt unsinnig und darf deswegen aus unserer Sicht nicht passieren.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Petra Fuhrmann (SPD): So ist es!)

Ich habe in der vorletzten Woche als Versuch eines Kompromisses allen Fraktionen des Hauses einen Vorschlag für einen Änderungsantrag übermittelt. Ich bin außerordentlich dankbar dafür, dass die Sozialdemokraten im SPA diesen Änderungsantrag übernommen haben. Sie hatten ursprünglich vor, den Verbleib des betreuten Wohnens beim Landeswohlfahrtsverband bis zum 31.12.2012 zu regeln.

Frau Fuhrmann, ich bin außerordentlich dankbar dafür, dass sie weitergehende politische Interessen und Vorstellungen im Interesse einer gemeinsam getragenen Entscheidung für die Hilfe aus einer Hand bewusst etwas hinten angestellt haben.

 (Petra Fuhrmann (SPD): So ist es!)

Der Kollege Rentsch und die Fraktion der FDP machen das mit. Auch dafür bin ich sehr dankbar. Wir sind jetzt also drei, die dies gemeinsam tragen. Es war gleichzeitig der Versuch, der Mehrheitsfraktion die Hand zu reichen und eine goldene Brücke zu bauen, um zu einer gemeinsam getragenen Entscheidung für die Hilfe aus einer Hand zu kommen, also genau das zu tun, von dem Sie, Frau Dörr, gerade bestätigt haben, dass es auch Ihr Anliegen ist.

Diese ausgestreckte Hand wurde leider vonseiten der CDU-Fraktion ausgeschlagen. Ich bedaure das außerordentlich. Es macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn. Es ist geradezu irre – Herr Präsident, Entschuldigung, bevor Missverständnisse entstehen: ich meine damit keine Personen, sondern die rechtliche Konstruktion –, dass zum 01. 01. 2009 eine neue Zuständigkeitsregelung in Kraft tritt, die zum 31. 12. 2009 bereits wieder  außer Kraft tritt.

Wir regeln also für ein Jahr etwas, von dem wir nicht wissen, wie es am 01. 01. 2010 geregelt sein wird. Deshalb war unser Vorschlag, diese verbleibenden zwei Jahre – bis Ende 2009 – bei der gegenwärtigen Regelung zu bleiben, die sich ja bewährt hat – es hat sich im betreuten Wohnen einiges getan –, und in den nachfolgenden zwei Jahren zu entscheiden, was ab dem 01. 01. 2010 geschieht. Das wäre, glaube ich, für alle vernünftig.

Frau Dörr, zu Ihrem entscheidenden Argument. Sie lehnen das unter anderem mit Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Landeswohlfahrtsverband und den kommunalen Spitzenverbänden ab. In der Tat sieht diese Vereinbarung aus dem Jahr 2003 – Anfang 2004 wurde sie dann, glaube ich, unterzeichnet – vor, dass zunächst der Landeswohlfahrtsverband zuständig wird und zum 01. 01. 2009 die Zuständigkeit auf die kommunalen Träger übergeht.

Nun will ich gar nicht über den rechtlichen Charakter dieser Vereinbarung streiten. Es ist schon relativ zweifelhaft, ob kommunale Gebietskörperschaften durch Vereinbarung gesetzliche Regelungen über Zuständigkeiten einfach ändern können. Aber das will ich gar nicht untersuchen. Im Hessischen Ausführungsgesetz wurde das entsprechend übernommen.

Aber wenn Streit zwischen dem Landeswohlfahrtsverband auf der einen und den kommunalen Spitzenverbänden auf der anderen Seite besteht, kann sich der Landtag meines Erachtens nicht zurückziehen und sagen: "Wir sind nur der Obernotar der kommunalen Verbände. Wenn die sich nicht einigen, haben sie eben Pech gehabt. Da machen wir nichts." Im Bundesgesetz steht: "Die Zuständigkeit richtet sich nach Landesrecht." Für das Landesrecht sind wir als hessischer Gesetzgeber zuständig. Wir müssen nach unserer Überzeugung noch in dieser Wahlperiode entsprechend dem jetzt geänderten Vorschlag der SPD-Fraktion entscheiden.

Im Übrigen hat die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes am 21. März dieses Jahres einstimmig beschlossen, Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden aufzunehmen mit dem Ziel – ich betone: mit dem Ziel –, dass die genannte Vereinbarung über die Zuständigkeit für das betreute Wohnen von behinderten Menschen über den 31. 12. 2008 hinaus verlängert wird.

Herr Dr. Wagner, wenn ich mich recht entsinne, geschah dies in Anwesenheit und mit Zustimmung der von Ihnen erwähnten Landräte, die zumindest in Person von Herrn Schlitzberger selbst der Verbandsversammlung angehören. Sie haben dieser Beschlussfassung der Verbandsversammlung zugestimmt. Alle Fraktionen der Verbandsversammlung, auch Ihre Fraktion, auch unsere Fraktion, haben dieser Zielsetzung zugestimmt.

Das Problem war: Die Kommunalen Spitzenverbände haben nicht verhandelt. Sie haben einige Gespräche auf untergeordneter Ebene geführt, aber sie haben keine konkreten Verhandlungen darüber geführt. Deshalb gibt es den Dissens, den Sie beschrieben haben. An dieser Stelle ist der Landesgesetzgeber gefordert, für klares Landesrecht zu sorgen und nicht zum 01. 01. 2009 ein Kuddelmuddel zuzulassen, wie es jetzt vor uns liegt.

 (Beifall der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Ich bedaure sehr, dass die CDU-Mehrheit im Landtag das einvernehmliche Ziel aller Fraktionen in der Verbandsversammlung komplett ignoriert. Sie stellen sich damit nicht nur gegen Ihre eigene LWV-Fraktion, Sie stellen sich damit auch ganz klar gegen die Mehrheit in der Verbandsversammlung. Landesdirektor Brückmann hat in der Anhörung klar die Notwendigkeit einer einheitlichen Zuständigkeit in der Eingliederungshilfe aufgezeigt. Dabei hat er nicht seine private Meinung vertreten, sondern die einhellige Auffassung aller Fraktionen im LWV dargelegt.

Mit dem, was Sie heute ablehnen und stattdessen mit blumigen Worten beschreiben wollen, wo ohnehin der Landeswohlfahrtsverband in seiner Aufgabenstellung unterrepräsentiert ist, missachten Sie mit Ihrer Entscheidung komplett den Landeswohlfahrtsverband, seine Verbandsversammlung, seinen Verwaltungsausschuss, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich bin sicher, das wird Ihnen politisch noch teuer zu stehen kommen. Das ist auch gut.

 (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Jürgens. Wir haben das nicht so ganz verstanden, was Sie mit dem Ausdruck "irre" gemeint haben.

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