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Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass die Landesregierung plant, die Aufgaben der Vollziehungsbeamten der Justiz auf Gerichtsvollzieher zu übertragen und den Justizvollzugsdienst einzustellen?
2. Falls ja, zu welchem Zeitpunkt soll dies umgesetzt werden?
3. Wie sollen in diesem Fall die bisherigen Vollziehungsbeamten eingesetzt werden?
4. Wie viele Personen wären betroffen?
5. Wie hoch schätzt die Landesregierung bei den betroffenen Personen den Verdienstausfall durch den Wegfall der vereinnahmten Gebühren?
6. Ist beabsichtigt, den betroffenen Bediensteten ggf. einen vereinfachten Zugang zum Gerichtsvollzieherdienst zu ermöglichen?
7. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die evtl. Aufgabenübertragung schrittweise vorzunehmen mit Pensionierung oder sonstigem Ausscheiden der bisherigen Vollziehungsbeamten?