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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil Ende Mai 2006 festgestellt, dass die gesetzlichen Grundlagen für einen verfassungsgemäßen Jugendstrafvollzug nicht ausreichen. Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2007 ein solch eigenständiges Gesetz für den Jugendstrafvollzug zu verabschieden. Durch die Förderalismusreform ist die Kompetenz für die den Jugendstrafvollzug auf die Länder übergegangen.
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat unter der Federführung von Andreas Jürgens mittlerweile einen eigenen Gesetzentwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz vorgelegt. Zentrale Position der Grünen ist dabei die konsequent erzieherische Ausrichtung des Jugendstrafvollzuges.
Auch die FDP hat einen eigenen Entwurf vorgelegt, der Entwurf der Landesregierung ist bisher noch nicht die parlamentarische Arbeit eingebracht.
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