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Wir haben heute den vierten Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug in der ersten
Lesung. Vorangegangen sind in der zeitlichen Abfolge der Entwurf der
FDP-Fraktion, der Entwurf der GRÜNEN und derjenige des Justizministers. Wenn man
es positiv sieht, kann man sagen: Hierin zeigt sich, dass alle Fraktionen des
Hauses den durch die Föderalismusreform erlangten Zuwachs an Zuständigkeiten auf
Landesebene Ernst nehmen. Es unterstreicht die große Verantwortung, mit der wir
mit einem wichtigen Thema wie dem Jugendstrafvollzug umgehen.
Der Entwurf der SPD-Fraktion liegt irgendwo zwischen unserem und demjenigen des
Justizministers:
- Die Landesregierung sieht in ihrem Entwurf eine Mindestbesuchszeit von 4
Stunden pro Monat vor, wir wollen 8 Stunden. Die SPD wählt das rechnerische
Mittel von 6 Stunden.
- Langzeitbesuche sind bei der Landesregierung gar nicht erwähnt. Wir wollen
solche für Kinder und Ehegatten bzw. LebenspartnerInnen. Die SPD immerhin auch
für Kinder der Jugendgefangenen, aber nicht für Ehegatten.
- Die Landesregierung will Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln grundsätzlich
untersagen, wir wollen sie zulassen. Die SPD-Fraktion lässt sie zu, beschränkt
sie aber auf drei Pakete pro Jahr.
- Die Landesregierung will den Arrest als Disziplinarmittel, wir schließen ihn
aus, weil wir dies als einen Verstoß gegen internationale Regeln halten. Die
SPD-Fraktion lässt die getrennte Unterbringung in der Freizeit als
Disziplinarmaßnahme zu.
- Die Landesregierung will Spielkonsolen, Computer, e-mails und andere neue
Medien generell verbieten. Wir wollen sie zumindest unter Aufsicht zulassen. Im
Entwurf der SPD-Fraktion habe ich zu dieser Frage nichts gefunden.
Es gehört nicht viel Phantasie dazu, welche Themen bei der Anhörung der
Sachverständigen im Vordergrund stehen werden:
- Die Zielsetzung des Jugendstrafvollzugs. Bei uns und bei der SPD-Fraktion ist
dies allein die Eingliederung der Jugendlichen in die Gesellschaft zu einem
Leben ohne Straftaten.
- Die Mitwirkungspflicht der Jugendgefangenen. Der Justizminister will eine
strikte Pflicht zur Mitwirkung, aber bei der Erstellung des Förderplans werden
ihre Anregungen und Vorschläge lediglich "einbezogen". Wir dagegen wollen, dass
Vorschläge und Wünsche der Jugendgefangenen beim Förderplan "berücksichtigt",
also auch umgesetzt werden, wenn sie sinnvoll sind. Wir wollen außerdem
Fördervereinbarungen anstreben.
- Offener oder geschlossener Vollzug. Welche Vollzugsform sollte die Regel sein,
welche Gefangenen sind für den offenen Vollzug oder den geschlossenen Vollzug
besser geeignet. Auch hier sehen wir eine große Nähe zwischen dem SPD-Entwurf
und unserem. Beide wollen den offenen Vollzug als gesetzliche Regel für
diejenigen, die dafür geeignet sind.
- Wohngruppenvollzug und Einzelunterbringung der Jugendgefangenen sehen alle
Entwürfe vor.
- Arbeit und Ausbildung steht zu Recht bei allen Entwürfen ganz oben an.
- Beschwerdemöglichkeiten sind nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts im Jugendstrafvollzug besonders wichtig. Wir sehen -
ebenso wie die SPD-Fraktion - eine unabhängige Beschwerdestelle vor.
Sicher gibt es noch eine Reihe weiterer sehr interessanter Gesichtspunkte, die
bei der Anhörung zur Sprache kommen werden. Ich freue mich auf die weitere
Auseinandersetzung mit dem Thema und hoffe auf sachbezogene Diskussionen im
Ausschuss.