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Das Gesetz, das die Landtagsmehrheit heute verabschieden will, ist und bleibt ein Torso. Wir haben in unserem Gesetz eine Reihe dieser und auch anderer Vorschläge aufgenommen, um eine wirkliche Gleichstellung behinderter Menschen voranzubringen. In der zweiten Lesung hat Frau Dörr hierzu gesagt, es handele sich um unerfüllbare Wünsche, um einen Wunschkatalog. Das ist genau der Unterschied in unserer Herangehensweise. Ich halte es nicht für einen unerfüllbaren Wunschtraum, dass auch behinderte Menschen eines Tages ganz selbstverständlich den öffentlichen Personenverkehr nutzen können. Ich halte es nicht für einen reinen Wunschtraum, dass eines Tages auch blinde Menschen öffentliche Einrichtungen selbstständig besuchen können, dass gehörlose Menschen an allen wichtigen Stellen auf Menschen treffen, mit denen sie in ihrer Sprache, der Gebärdensprache kommunizieren können oder dass so genannte geistig behinderte Menschen mit Lernschwierigkeiten durch die Verwendung einfacher Sprache und Symbole gleichberechtigt am Leben der Gemeinschaft teilnehmen können. All dies sind keine unerreichbaren Wunschträume. All dies sind Wünsche, an deren Umsetzung in die Realität wir auch hier im Hessischen Landtag zu entscheiden haben.
Die Möglichkeiten, unter denen Menschen ihre Träume wahr machen können oder eben nicht, die können wir beeinflussen. Dabei wollen Sie auf halber Strecke stehen bleiben, weil sie nicht die Kraft oder den Willen haben, das jetzt machbare auch tatsächlich anzupacken. Das ist das Problem, vor dem wir stehen.
Die Frage ist also nicht, ob wir schrittweise vorgehen. Die Frage ist, ob wir überhaupt einen solchen Schritt unternehmen. Mit diesem Gesetzentwurf bleiben wir im Wesentlichen auf der Stelle stehen. Wir kommen gerade nicht voran im Ziel einer wirklichen Gleichstellung. Deshalb halten wir Ihren Entwurf für verfehlt.
Weiterhin ist für uns der wesentliche Fehler Ihres Gesetzentwurfs, dass die kommunale Familie von allen Gleichstellungsregelungen freigestellt wird. Seit der zweiten Lesung hat sich dieses Problem sogar noch verschärft. Wir werden morgen über Ihren Entwurf zur Kommunalisierung der Landräte und OBs diskutiert. Sie wollen den kommunalen Anteil steigern und den Anteil der Landesaufgaben verringern. Mit der Folge, dass alle Gleichstellungsregelungen, die nur für den Landesbereich gelten sollen, noch an Bedeutung verlieren.
Jetzt wollen Sie mit so genannten Zielvereinbarungen zwischen den Kommunen und den Behindertenverbänden die Kommunen in die Pflicht nehmen. In der Sache bedeutet dies doch, dass die Behinderten weiterhin in der Bittstellerrolle bleiben. Sie sind weiterhin auf die Mitwirkung der Kommunen angewiesen, die hierzu in keiner Weise verpflichtet sind.
Vor allem aber: Ihre Konstruktion freiwilliger Gleichstellung durch die Kommunen bestraft die gutwilligen und belohnt die unwilligen. Wenn eine Kommune durchaus gutwillig aber freiwillig die Leistungen erbringt, zu der sie nach ihrem Gesetz gar nicht verpflichtet ist. Was wird passieren? Der Kommunalhaushalt, wenn er in erheblichem Umfange eine Verschuldung enthält, wie bei den meisten Gemeinden, muss doch geradezu von der Kommunalaufsicht beanstandet werden. Freiwillige Leistungen sind das, was am ehesten gestrichen werden muss. Sie verweigern also nicht nur den Fortschritt, es droht weiterer Rückschritt in den Kommunen, die bisher durchaus schon ohne Gesetz freiwillig tätig geworden sind. Das ist doch das Problem.
Deshalb kann ich gut verstehen, dass heute vor dem Landtag viele behinderte Menschen demonstriert haben unter dem Motto: "Lieber gar kein Gesetz als dieses". Sie verstehen sehr gut, dass Ihr Gesetz Ihnen praktisch keine Verbesserungen bringen wird aber die Gefahr von Verschlechterungen besteht. Dass Ihr Gesetz als Feigenblatt genutzt wird für die vorhandenen Gleichstellungsaktivitäten.
Die behinderten Menschen in diesem Lande verstehen sehr gut, dass Ihr Gesetz nicht Gleichstellung bringt, sondern die Ungleichstellung zementiert: Wenn die Kommunen beim Prozess der Gleichstellung außen vor bleiben, wie Sie es planen, sind behinderte Menschen gerade dort, wo es besonders wichtig wäre, dort wo sich das tägliche Leben vor allem abspielt, eben nicht gleichgestellt. Die hessischen Behinderten haben dann in den Kommunen nicht die gleichen Rechte, wie die Behinderten in anderen Ländern oder auch auf anderen Ebenen des öffentlichen Lebens. Sie geben den Anspruch auf Gleichstellung auf, wenn Sie die Kommunen außen vor lassen.
Es bleibt auch dabei: Sie haben das Grundprinzip von Gleichstellungsregelungen nicht verstanden. Das Grundanliegen war und ist: behinderte Menschen nicht mehr ausschließlich als Objekte der Fürsorge anderer zu behandeln, sondern sie als Subjekte des eigenen Lebens anzuerkennen. Hierzu gehört auch, dass sie die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten haben, wie nicht behinderte Menschen. Das kann aber nicht erreicht werden, wenn die hessischen Kommunen weiße Flecken auf der Landkarte der Gleichstellung bleiben.
Es entspricht meiner vollen Überzeugung, dass wir - mit welchem Gesetz auch immer – ein selbst bestimmtes Leben behinderter Menschen nicht sozusagen verordnen können. Ob behinderte Menschen selbst bestimmt leben oder nicht, bestimmen sie wie jeder andere auch, in jedem Falle selbst. Selbstbestimmung kann Menschen nicht geschenkt werden, sie muss selbst errungen werden. Der persönliche und politische Kampf behinderter Menschen um Selbstbestimmung wird daher in jedem Falle auch nach der Entscheidung im Hessischen Landtag weitergehen. Wir hätten uns gewünscht, dass der Landesgesetzgeber eine deutlich stärkere Überzeugung dieses Prozesses geleistet hätte, als dies jetzt der Fall ist. Ich hoffe, dass sich die behinderten Menschen von Ihnen nicht entmutigen lassen und den Kampf weiterführen. Für meine Fraktion kann ich zusichern, dass wir auch weiterhin bemüht sein werden, diesen nach Möglichkeit zu unterstützen.