Andreas Juergens, MdL

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30. September 2004

Anhörung der Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen

Anlässlich der heutigen Fachanhörung des sozialpolitischen Ausschusses zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen erklärt der behindertenpolitische Sprecher  Andreas Jürgens:

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde überwiegend von den behinderten Menschen und deren Organisationen in Hessen als unzureichend kritisiert. Einhellig wurde festgestellt, dass der geplante Ausschluss der Kommunen aus der Pflicht auch auf kommunaler Ebene Barrierefreiheit für behinderte Menschen  herzustellen nicht nur weltfremd sondern diskriminierend ist und somit gegen das Grundgesetz Artikel 3 verstößt.

Der im Gesetzentwurf der Landesregierung formulierte Prüfauftrag ist wachsweich. In keinem anderen Bundesland werden die Kommunen, der eigentliche Lebensraum der Menschen, von der Verpflichtung der Barrierefreiheit ausgenommen.

Die Landesregierung muss sich hier bewegen um dem von ihr selbst formulierten Ziel allen behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben zu gewährleisten wenigstens nahe zu kommen. Wir bieten der Landesregierung in diesem Fall Gespräche an, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen."

 

 

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