Andreas Juergens, MdL

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27. Januar 2004

Redeauszug im Hessischen Landtag zum Gleichstellungsgesetz

Redeauszug des Abgeordneten Dr. Andreas Jürgens

Gleichstellungsgesetz

Seit annähernd 20 Jahren wird von behinderten Menschen und ihren Organisationen über gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen diskutiert. Erster sichtbarer Erfolg dieser Bemühungen war 1994 die Aufnahme des Benachteiligungsverbots behinderter Menschen ins Grundgesetz. Seitdem kämpfen die Betroffenen um Gleichstellungsvorschriften auf Bundes- und Landesebene.

Selbstverständlich können wir mit noch so guten Gesetzen behinderten Menschen nicht ihre Behinderung nehmen. Wir können Blinde nicht sehend und Gehörlose nicht hörend machen. Rollstuhlfahrer werden sich weiterhin auf vier Rädern fortbewegen und so genannte geistig behinderte Menschen werden ihre Lernschwäche nicht plötzlich verlieren. Hierfür bedürfte es schon Kräfte, die unsere profanen Möglichkeiten als Gesetzgeber bei weitem übersteigen. Wir können auch Unsicherheiten oder Vorurteile nicht behinderter Menschen, die oft Ursache für Diskriminierungen Behinderter sind, mit Gesetzen nicht einfach abschaffen.

Aber wir können die Rahmenbedingungen ändern, unter denen sich das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen gestaltet. Wir können Barrieren schrittweise bei Seite räumen, die ein gleichberechtigtes Miteinander verhindern oder zumindest erschweren. Wir können behinderte Menschen dabei unterstützen, sich mit den Mitteln des Rechts gegen alltägliche Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.

Diese Auffassung, die wir immer vertreten haben, hat sich nach und nach weitgehend durchsetzen können. Sie führte zur Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes im Februar 2002. Inzwischen haben eine Reihe von Bundesländern für ihre Rechtsordnungen Gleichstellungsgesetze verabschiedet, so in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bayern. Berlin und Sachsen-Anhalt hatten bereits vorher Gleichstellungsvorschriften.

Mit unserem heute diskutierten Gesetzentwurf nehmen wir die Vorstöße aus früheren Zeiten wieder auf. Der Landtag kann dafür sorgen, dass auch das hessische Landesrecht stärker als bisher eine der vornehmsten Aufgaben erfüllt, die das Recht in einem demokratischen Rechtsstaat erfüllen kann: sich auf die Seite derer zu stellen, die benachteiligt sind. Ausgleichend zu wirken im Hinblick auf Lebenschancen und Startbedingungen, diejenigen zu stärken, die der Unterstützung bedürfen. Dies alles können wir tun, und nach unserer Überzeugung sollten wir es tun.

Wir übernehmen Definitionen über Behinderung, Benachteiligung, Barrierefreiheit usw., die sich inzwischen weitgehend durchgesetzt haben und vermutlich auch unter uns unstrittig sein werden. Die von uns vorgesehenen Regelungen über barrierefreies Bauen durch Land und Kommunen, über ein Verbandsklagerecht auf Landesebene und über die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Belange entsprechen ebenfalls im Wesentlichen den Vorgaben im Bundesrecht und den Standards im Landesrecht. Allerdings haben wir eine Formulierung in verschiedenen Vorschriften aufgenommen, die stärker im Sinne des Gender Mainstream gestaltet ist, als entsprechende Regelungen in anderen Gesetzen.

Große Bedeutung hat aus unserer Sicht die Verpflichtungen öffentlicher Stellen, mit behinderten Menschen in einer für sie wahrnehmbaren Form zu kommunizieren. Wir haben die entsprechenden Regelungen aus dem Bundesrecht auch hier weitgehend übernommen. Hörbehinderte und gehörlose Menschen sollen künftig mit Behörden des Landes und der Kommunen mit Hilfe der Gebärdensprache oder anderer technischer oder personeller Hilfen kommunizieren können. Sie wissen, dass sich meine Fraktion seit vielen Jahren für die Gebärdensprache der Gehörlosen eingesetzt hat. Was wir hier vorschlagen ist ein weiterer Baustein, die Sprache der Gehörlosen zu einer selbstverständlichen Kommunikationsform zu machen.

Uns allen ist klar, wie wichtig die sprachliche Verständigungsmöglichkeit für die Teilhabe am täglichen Leben ist. Genau deshalb ist die weitere Verankerung so wichtig als Schritt zu einer weiteren Gleichstellung gehörloser Menschen. Das gleiche gilt für die Übermittlung von Bescheiden und sonstigen Unterlagen an blinde Menschen in einer für sie wahrnehmbaren Form. Die Verpflichtung, die Internet- und Intranetauftritte der öffentlichen Stellen barrierefrei zu gestalten, wie sie im Bundesgesetz enthalten ist und wie wir sie für die Landesebene übernehmen wollen, hat in weitem Umfange bereits stilbildend auch für die Angebote privater Anbieter geführt.

Im Artikel 2 unseres Entwurfs schlagen wir Vorschriften für mehr Barrierefreiheit in Hessen vor. Auch hier fangen wir nicht bei Null an. Die Hessische Bauordnung enthält bereits seit rot-grünen Zeiten Vorschriften zum behindertengerechten Bauen. Diese wollen wir weiterentwickeln und teilweise konkretisieren.

Von zentraler Bedeutung für die Mobilität behinderter Menschen ist ein barrierefreier öffentlicher Personenverkehr. Zumal für diejenigen, die behinderungsbedingt kein Auto fahren können, ist dies die einzige Möglichkeit, an der Mobilität teilzuhaben. Nach dem Personenbeförderungsgesetz des Bundes müssen in die Nahverkehrspläne auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit aufgenommen werden. Dies wollen wir im Landesrecht konkretisieren. Durch die Antwort der Landesregierung auf unsere kleine Anfrage wissen wir, dass hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Und schließlich wollen wir einen Stichtag festlegen, ab dem nur noch barrierefreie Fahrzeuge und Verkehrsinfrastruktur neu in Betrieb genommen werden dürfen. Wir halten nach den bisherigen Erfahrungen eine Stichtagsregelung zur wirksamen Umsetzung für erforderlich. Für Busse im Personenverkehr gilt der Grundsatz der Barrierefreiheit nach der entsprechenden EU-Richtlinie demnächst ohnehin, das Landesrecht würde dies also nur noch einmal bestätigen.

Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, der meiner Fraktion besonders wichtig ist. Wir wollen nicht nur die Integration behinderter Kinder im Kindergarten, sondern auch in der Schule erleichtern. Für uns steht außer Frage, dass die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder für alle Beteiligten in der Regel die beste Lösung ist. Wir wollen daher das Elternwahlrecht auch in diesem Bereich stärken.

Die behinderten Menschen in diesem Land haben eine profilierte Arbeit für ihre Gleichstellung verdient. Dem wollen wir uns stellen und deshalb bringen wir unseren Entwurf heute ein.

Wir sind zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit und ich sage auch ganz klar: Für uns geht Qualität eindeutig vor Geschwindigkeit. Unser Anliegen ist nicht eine besonders schnelle, sondern eine besonders gute inhaltliche Diskussion. Lassen Sie uns ergebnisorientiert arbeiten und im Ausschuss ein Verfahren finden, das dem wichtigen Anliegen der Gleichstellung gerecht wird.

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