Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Landtag den Entwurf eines "Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen" eingebracht.
"Wir knüpfen damit an unsere Entwürfe in den letzten Wahlperioden an und sind zuversichtlich, dass jetzt ein Durchbruch für die Gleichberechtigung behinderter Menschen erreicht werden kann", erklärte der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Andreas Jürgens, bei der Vorstellung des Entwurfs.
Nach der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene im Jahr 2002 seien nun die Länder gefordert, ebenfalls Gleichstellungsgesetze zu verabschieden. Jürgens erläuterte, mit dem vorliegenden Entwurf werde es hörbehinderten Menschen ermöglicht, mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers, in Schriftform oder mit anderen technischen Hilfsmitteln mit Behörden des Landes und der Kommunen zu kommunizieren. Blinde erhielten die Möglichkeit, Bescheide in einer für sie wahrnehmbaren Form zu erhalten, also etwa in Blindenschrift oder auf Diskette. Weitgehende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sei eine weitere Zielsetzung des Gesetzes. Künftig sollen im öffentlichen Personenverkehr nur noch barrierefreie Fahrzeuge und Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden. Öffentliche Gebäude müssten künftig barrierefrei erstellt werden. Außerdem solle die schulische Integration von behinderten Kindern weiter vorangebracht werden. "Hier wollen wir ein wirkliches Wahlrecht für die Eltern einführen, das in der Praxis auch umgesetzt werden muss und nicht an mangelnder Integrationsbereitschaft der Institutionen scheitern darf", so Andreas Jürgens.
Weiterhin sollen die Mitwirkungsrechte behinderter Menschen wesentlich erweitert werden. Über einen Landesbeirat zur Gleichstellung und den Landesbeauftragten für behinderte Menschen soll die Verankerung auf Landesebene verbessert werden. In Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern und in allen Landkreisen sollen ebenfalls Behindertenbeauftragte und/oder Behindertenbeiräte eingerichtet werden. Schließlich sollen öffentliche und private Fernsehsender verpflichtet werden, ihre Sendungen auch für Hörbehinderte und Gehörlose durch Untertitelung bzw. Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern sowie für Blinde durch ein verstärktes Angebot an Audiodeskription besser wahrnehmbar zu machen.
"Ziel des Gesetzes ist die weitgehende Gleichstellung behinderter Menschen in möglichst vielen Lebensbereichen, die der Landesgesetzgeber mitgestalten kann. Wenn behinderte Menschen selbstverständlicher am Leben der Gemeinschaft teilnehmen können, werden auch Vorurteile und damit Diskriminierungen abgebaut", ist Andreas Jürgens überzeugt.
"Nachdem die Landesregierung trotz ihrer Ankündigung in der Regierungserklärung das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 hat verstreichen lassen, ohne den Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes vorzulegen, gehen wir in die parlamentarische Offensive" so Andreas Jürgens. Er forderte die anderen Fraktionen und die Landesregierung auf, konstruktiv an der Gestaltung des Gleichstellungsgesetzes mitzuwirken für bessere Lebensbedingungen behinderter Menschen auch in Hessen.
Der Gesetzentwurf war bereits Gegenstand einer Anhörung, die die GRÜNE Fraktion im Oktober letzten Jahres durchgeführt hat. "Wir konnten eine Reihe von Anregungen aus dieser Anhörung aufnehmen und sind überzeugt, dass unser Entwurf nunmehr eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden wird" bewertete Andreas Jürgens die bei der Erarbeitung gewonnenen Erkenntnisse.