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"Sechs Gesetze sollen verlängert werden, davon drei völlig ohne Änderungen. Beim
Gesetz zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
werden nur Änderungen im Bundesrecht rein technisch umgesetzt. Wir fordern
stattdessen fünf Jahre nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
eine umfassende Anerkennung der Lebenspartnerschaften auch im Landesrecht",
erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Andreas Jürgens.
"In den letzten fünf Jahren sind Lebenspartnerschaften zur Normalität im Leben
der Menschen geworden. Gleichgeschlechtliche Paare gehören zur alltäglichen
Realität - und das ist auch gut so. Das haben inzwischen alle verstanden: nur
nicht die hessische CDU und die sie tragende Landesregierung. Hessen hat wegen
ideologischer Blockaden der CDU-Mehrheit minimalistisch nur das geregelt, das
unvermeidlich war, nämlich die Zuständigkeiten für die Begründung einer
Lebenspartnerschaft. Dies wird der gesellschaftlichen Anerkennung, die
gleichgeschlechtliche Partnerschaften inzwischen erlangt haben, in keiner Weise
gerecht. Das ist kein innovativer Umgang mit befristeten Gesetzen. Deshalb
können wir diesem Änderungsgesetz nicht zustimmen."