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"Es ist an der Zeit, den Menschen in Hessen bessere Möglichkeiten politischer Mitwirkung zu geben. Es ist an der Zeit, mehr direkte Demokratie zu wagen. Es ist an der Zeit, die Versprechen der Hessischen Verfassung, die seit mehr als 60 Jahren die Volksgesetzgebung vorsieht, endlich zu erfüllen. Unsere
Gesetzentwürfe eröffnen - eine bessere Chance für Plebiszite - mehr Gelegenheiten für aktive Bürgerbeteiligung, und damit mehr Gemeinsinn durch die Möglichkeit der Mitwirkung", erklärt der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Plenardebatte des Landtags.
"Die Erfahrung bringt einen ernüchternden Befund: diese Volksrechte bestehen weitgehend nur auf dem Papier. Nur fünf Mal in der Geschichte des Landes wurde der Anlauf für ein Volksbegehren überhaupt gestartet. Nicht ein einziges Mal gelang es, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, von der Durchführung eines Volksentscheids hierüber ganz zu schweigen. Das hat seine Ursache vor allem in den hohen Hürden, die Verfassung und Gesetz vor der Mitwirkung des Volkes aufbauen. Wir wollen sie deutlich senken."
Nach dem Gesetz muss ein Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens von 3 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Landtagswahl unterstützt werden. Wir wollen dies auf 1 Prozent abzusenken. Rund 43.700 Menschen wären dann immer noch notwendig, aber auch ausreichend. Im Vergleich der Bundesländer lägen wir damit immer noch im oberen Bereich. In NRW reichen 5.000 Unterschriften, das sind etwa 0,02 Prozent der Stimmberechtigten, aus. Wird das Zulassungsquorum erreicht, sieht das Gesetz vor, dass die Unterschriftslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens für zwei Wochen bei den Kommunen ausgelegt werden. In dieser kurzen Zeit müssen die von der Verfassung vorgesehenen 20 Prozent der Wahlberechtigten - also heute rund 875.000 Menschen - ins Rathaus gehen und dort unterschreiben. Im Ländervergleich müssen damit in Hessen in der kürzesten Zeit die meisten Unterschriften gesammelt werden. Das kann nicht gut gehen und ging auch 1966 nicht gut. Das Volksbegehren zur Einführung der Briefwahl wurde letztlich von weniger Menschen unterstützt, als den Zulassungsantrag noch unterschrieben hatten, obwohl diese Initiative von der CDU, getragen wurde.
Deshalb schlagen wir an dieser Stelle verschiedene Maßnahmen vor:
- das Quorum für ein Volksbegehren wollen wir von 20 Prozent auf 10 Prozent absenken.
- Die Zeit, innerhalb derer die dann notwendigen 437.000 Unterschriften gesammelt werden können, wollen wir auf mindestens drei Monate verlängern.
- Wir wollen die Regelung in anderen Bundesländern übernehmen, wonach die Unterschriftslisten nicht nur bei den Kommunen ausliegen, sondern auch freihändig an anderen Orten für Unterstützung geworben werden kann.
- Schließlich soll eine Vervielfältigung der Unterschriftslisten und Versendung an die Kommunen vom Landeswahlleiter vorgenommen werden.
Wir versprechen uns von allen diesen Maßnahmen eine bessere Chance, den Verfassungsauftrag der Volksgesetzgebung auch einmal Realität werden zu lassen. Wir wollen die Hürden absenken und den Anlauf verlängern. Wir verstehen dies als Angebot an alle Hessinnen und Hessen: Mischt Euch ein, gestaltet unser Bundesland aktiv mit, macht Gebrauch von der Möglichkeit des Volksbegehrens.
Wir wollen aber nicht nur die Volksgesetzgebung erleichtern. Wir wollen die Möglichkeit, auch die Verfassung selbst im Wege der Volksgesetzgebung zu ändern einführen. Und wir wollen die so genannte Volksinitiative einführen, die es in anderen Ländern schon lange gibt, also die Möglichkeit, dem Landtag politische Anliegen zur Befassung zu unterbreiten, ohne einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen.
"Wir bringen unsere Entwürfe frühzeitig ein, um eine sorgfältige Beratung zu ermöglichen. Wir wollen damit auch die Suche nach einem möglichem Konsens erleichtern. Die notwendigen Volksabstimmungen könnten nach unserer Vorstellung zur Europawahl Anfang Juni 2009 stattfinden. Dann könnte es auch in Hessen mehr direkte Demokratie geben", so Andreas Jürgens.