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10. März 2010

03/10: Die Kopfpauschale - Eine gesundheitspolitische Irrfahrt

Der Zug in Richtung Kopfpauschale hat längst Fahrt aufgenommen. Die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung sehen für die gesetzliche Krankenversicherung einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge vor. Ein sozialer Ausgleich soll nur über die Steuer erfolgen. Aber Menschen mit geringem Einkommen zahlen wenig oder gar keine Steuern. Niemand weiß genau, wie der steuerfinanzierte Sozialausgleich gestaltet werden soll. Da inhaltliche Argumente für eine Kopfpauschale fehlen, hat Gesundheitsminister Rösler seine politische Zukunft an die Verwirklichung geknüpft. Ich denke, dies könnte ihn im Verlauf der Diskussion noch einholen.

Der Arbeitgeberanteil in der Krankenversicherung soll auf den heutigen Anteil festgeschrieben werden. Damit werden künftige Kostensteigerungen allein den versicherten BürgerInnen aufgeladen und das bisherige System der Parität weiter ausgehöhlt. Gerade die paritätische Finanzierung gehört jedoch zum Grundkonsens eines sozialen Deutschlands.

Die Kosten werden zukünftig weiter steigen, schon wegen des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts. Im Jahr 2010 werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich um rund 7,5 Milliarden Euro höher liegen als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Trotz einer geplanten Erhöhung des Bundeszuschusses bleibt noch ein Defizit von über 3,5 Milliarden Euro. Deshalb erheben viele Krankenkassen erstmals Zusatzbeiträge - eine "kleine Kopfpauschale", die die gesundheitspolitische Irrfahrt von Bundesgesundheitsminister Röslerin Richtung "große Kopfpauschale" einleitet.

Besonders betroffen von den Zusatzbeiträgen sind die rund 3 Millionen Beschäftigten mit einem beitragspflichtigen Einkommen unter 800 Euro im Monat. Denn die gesetzliche Überforderungsgrenze für die Zusatzbeiträge in Höhe von einem Prozent des Einkommens gilt erst bei einem Zusatzbeitrag von über 8 Euro. GeringverdienerInnen mit einem Einkommen unter 800 Euro werden also mehr als ein Prozent ihres Einkommens für den Zusatzbeitrag aufbringen müssen, Gutverdiener hingegen können sie sogar von der Steuer absetzen. Nahezu hämisch wirkt in diesem Zusammenhang die Empfehlung der Bundesregierung an ALG II-EmpfängerInnen, einfach die Krankenkasse zu wechseln, wenn dies zur "Minderung der Hilfebedürftigkeit" erforderlich sei. Hier zeigt sich, dass durch die Zusatzbeiträge eine weitere soziale Schieflage entsteht. Pauschal ist eben ungerecht und belastet überproportional Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen.

Die einheitliche Kopfpauschale soll für die Versicherten unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens etwa 140 bis 150 Euro pro Monat betragen. Für Selbstständige, die den Arbeitgeberanteil selbst übernehmen müssen, läge diese sogar bei 280 bis 300 Euro. Bei einer Einführung der Kopfpauschale müssten also Millionen Versicherte einen Sozialausgleich beantragen, wofür nach bisherige Berechnungen jährlich eine Summe von mindestens 22 bis 35 Mrd. Euro notwendig wäre. Dieser Betrag könnte nur über eine Anhebung einer der beiden "großen Steuern", also der Lohn- oder Einkommenssteuer, finanziert werden - damit würden die Versicherten letztendlich ihren eigenen Sozialausgleich finanzieren. 

Dabei gibt es auch Lösungen, die unbürokratischer und dabei sozial gerecht wären. Nicht nur wir Grünen fordern deshalb die Einführung einer Bürgerversicherung, in der alle Bevölkerungsgruppen in die gesetzliche Krankenversicherung mit einbezogen werden – auch Selbstständige, Freiberufler und  Beamte. Zur Beitragsberechnung sollen unserer Ansicht nach nicht nur Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit einbezogen werden, sondern alle Einkunftsarten. Auch Mieten, Zinsen und Vermögenseinkommen müssen zur  Finanzierung des Solidarsystems beitragen. Außerdem sollten die Beiträge progressiv gestaltet sein, wie bisher schon bei der Steuer. Dann zahlen die unteren Einkommensgruppen weniger. Damit könnten die Probleme der Finanzierung im Gesundheitsbereich gelöst werden. Nur so kann garantiert werden, dass eine breite Finanzierungsgrundlage für die Krankenversicherung besteht und die Beiträge sozial gerecht ausfallen.

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