Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
2007 ist das Europäische Jahr der Chancengleichheit. Der europäische Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet: niemand darf wegen seines Geschlechts, seines Alters, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner ehtnischen Herkunft, seiner Behinderung oder sexuellen Identität benachteiligt werden. Die Gleichstellung benachteiligter Personengruppen ist eine Daueraufgabe. Aus meiner langjährigen Erfahrung in der Behindertenpolitik weiß ich, dass man beim Thema Gleichberechtigung immer wichtige Etappenziele anpeilen muss. Mit dem grün-roten Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 ist eines dieser Etappenziele erreicht worden. Endlich erhielten gleichgeschlechtliche Partnerschaften eine Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung. Mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde der europäische Gleichbehandlungsgrundsatz in das deutsche Zivilrecht übernommen. Wir alle kennen noch bei diesen Entscheidungen den vehementen Kampf der CDU dagegen. Viele konservative Kräfte versuchen bis heute, die praktische Umsetzung zu be- und verhindern.
Jüngstes Beispiel hierfür ist wieder einmal die CDU-Landesregierung. Hessen hat wegen ideologischer Blockaden der CDU-Mehrheit minimalistisch nur das in Landesrecht umgesetzt, das unvermeidlich war, nämlich die Zuständigkeiten für die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Dies wird der gesellschaftlichen Anerkennung, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften inzwischen erlangt haben, in keiner Weise gerecht. Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 sollten wir die Zeit nutzen, um neue Etappenziele der Gleichberechtigung zu erreichen und nicht das Erreichte in Frage stellen.
Wie könnten diese Schritte aussehen? Vor allem im Beamtenrecht kann das Land gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit den Ehen gleichstellen. Warum erhalten Beamte für Ehegatten im Krankheitsfalle Beihilfe vom Dienstherrn, für LebenspartnerInnen aber nicht? Warum bekommen die Witwen und Witwer der Beamten Versorgungsleistungen, die LebenspartnerInnen aber nicht? Hier ist der Landesgesetzgeber gefordert. Aber auch der Bundesgesetzgeber muss endlich aktiv werden: Verbesserungen im Erbrecht oder der Hinterbliebenenversorgung der Bundesbeamten wären konkrete Schritte die angegangen werden müssten.
Unter rot-grün ist viel bewegt worden in die richtige Richtung. Inzwischen kritisieren die Verbände der Betroffenen jedoch zu Recht, dass Deutschland immer mehr von der Entwicklung in Europa abgehängt wird. Vor gar nicht langer Zeit hat das 'konservative' Spanien ein umfassendes Recht für gleichgeschlechtliche Paare mit einem Adoptionsrecht erlassen. Auch andere Länder haben Deutschland beim Thema Gleichberechtigung längst überholt. Wir GRÜNEN wollen weitere Schritte