Andreas Juergens, MdL

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08/06: Resozialisierung in Hessen?

Hessen steht am Scheideweg beim Justizvollzug. Immer seltener passen die Lobreden auf den hessichen Justizvollzug von Ex-Minister Wagner (bis 11/2005) und Neu-Minister Banzer (ab 11/2005) zur angespannten Situation der Bediensteten und Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten. Dramatisch hat sich in den letzten Jahren der Bereich der Resozialisierung entwickelt. Immer weniger wird für die "Zeit danach" getan und das, obwohl alle unsere Erkenntnisse die Wichtigkeit resozialisierender Maßnahmen bestätigen.

Im demokratischen Rechtsstaat werden Täter für ihre Tat zur Rechenschaft gezogen, nicht wegen verwerflicher Einstellungen. Die Strafe bedeutet Verantwortung für begangenes Unrecht, nicht Rache an einem moralisch minderwertigen Menschen. In der hessischen Verfassung heißt es zu Recht: "Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln".

In den 70er Jahren wurde leidenschaftlich gestritten über die Gestaltung eines humanen Strafvollzugs. Die Straftäter "aus dem Verkehr zu ziehen" und wegzuschließen, damals noch in "Gefängnissen" und "Zuchthäusern", konnte offensichtlich nicht mehr weiterhelfen. Was passiert mit den Gefangenen während des Vollzugs? Wie kann man verhindern, dass sie wieder andere Menschen schädigen, verletzen oder gar töten? Wie kann erreicht werden, dass die Strafe nicht nur Sühne für begangenes Unrecht ist, sondern zur Verhütung weiterer Straftaten beiträgt?

Die Antwort war die Resozialisierung. Die Wiedereingliederung des Straffälligen in die sozialen Bezüge der Gemeinschaft war das Ziel, das 1976 im Strafvollzugsgesetz formuliert wurde. Das Konzept des so genannten "Behandlungsvollzugs" war geboren. Nicht das bloße Wegsperren, sondern die Vorbereitung des Gefangenen auf das "Leben danach" sollte den Strafvollzug prägen. Dazu gehören die Möglichkeiten der Ausbildung und Qualifizierung, die Arbeit mit Psychologen und Sozialarbeitern und vieles mehr.

Der Behandlungsvollzug hat sich mit Recht als das beste Konzept durchgesetzt. Die Resozialisierung ist das beste Sicherheitskonzept für die Allgemeinheit und entspricht auch dem Menschenbild des Grundgesetzes. Das Bemühen, jedem den Weg zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen, ist unverzichtbar. Auch wenn nicht alle ihre Chancen nutzen, darf die Gesellschaft die Gefangenen nicht aufgeben.

Hafterleichterungen (Ausführungen, Ausgänge und Hafturlaube etc.) sind weder Selbstzweck noch eine Wohltat für die Täter. Sie dienen der Vorbereitung auf die Zeit danach In der Haft bestimmt die Institution das gesamte Dasein. Was der Gefangene wann, wo und wie tut, wird ihm vorgegeben. Die Umstellung nach der Entlassung überfordert viele und führt zu einer hohen Rückfallquote. Wer kaum noch offenen Vollzug gewährt, der kann sich natürlich damit rühmen, dass es in diesem Bereich kaum noch Rückfälle gibt. Die Sicherheit für die Bevölkerung und die Eingliederung der Gefangenen werden damit jedoch nicht verbessert.

Blickt man auf die letzten Jahre des hessischen Strafvollzuges, so kann von Resozialisierung  und Behandlungsvollzug kaum noch die Rede sein.

  • Streichung der Haftentlassungshilfe im Rahmen der "Operation düstere Zukunft"
  • deutliche Reduzierung der Ausgänge und Hafturlaube
  • Rückgang des offenen Vollzuges

Die hessische Linie des "härtesten Strafvollzuges" wird nicht den gewünschten Erfolg bringen. Sie reduziert die Chance der Gefangenen auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft, sie führt zu langfristigen höheren gesellschaftlichen Kosten und sie bringt vor allem nicht mehr Sicherheit, sondern gefährdet sie.

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