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Jedes menschliche Leben ist immer ein einzigartiges Geschenk. Gleichviel, ob wir es als Geschenk Gottes, der Natur, der Vorsehung, unserer Eltern oder einfach des Zufalls ansehen: unser aller Leben ist entstanden ohne unser Zutun. So sicher, wie das Leben mit der Geburt beginnt, endet es mit dem Tod. Das sind die beiden einzigen sicheren Aussagen, die man über jedes Leben treffen kann. Was uns der Lebenslauf dazwischen bringt, ist unsicher und höchst unterschiedlich.
Die Fortschritte der Medizin verhelfen vielen kranken Mensch zu einem besseren, zu einem längeren und zu einem beschwerdefreien Leben. Ich bin persönlich froh darüber, dass 1956, als mein Zwillingsbruder und ich geboren wurden, in dem Kinderkrankenhaus, in das wir als Frühgeburten gebracht wurden, schon Brutkästen vorhanden waren. Wie ich heute weiß, damals durchaus keine Selbstverständlichkeit. Die heute viel gescholtene Apparate- und Intensivmedizin kann vielen Menschen sehr gut helfen und wir sollten sie daher nicht verteufeln. Im Übrigen meinten die Ärzte damals, dass mein Bruder und ich wegen unserer angeborenen Glasknochen das Schulkindalter nicht erreichen würden. Im nächsten Jahr werden wir, wenn alles gut geht, 50 Jahre alt. Vielleicht hat diese ärztliche Fehleinschätzung das Bewusstsein vom Leben als Geschenk besonders nachhaltig befördert. Sie hat zugleich eine gewisse Grundskepsis gegenüber ärztlichen Prognosen bewirkt.
Gegenwärtig erleben wir eine deutlich medizin-kritische Haltung vieler Menschen. Trotz der Fülle angehäuften medizinischen Wissens, trotz aller entwickelten Techniken und Fähigkeiten der Heilberufe, gilt letztendlich die Erkenntnis, dass die menschliche Existenz mehr Geheimnisse verborgen hält, als bisher enthüllt werden konnten.
Das Sterben kann auch die modernste Medizin letztlich nicht verhindern. Aber der Prozess des Sterbens ist ein anderer geworden. Sterben ist ja meist kein plötzliches Ereignis, sondern ein fortschreitender Prozess. Er zieht sich häufig über einen längeren Zeitraum hin, verläuft nicht geradlinig und vorhersehbar, sondern in jedem einzelnen Fall höchst unterschiedlich. Bei allen Gästen, die im Kasseler Hospiz aufgenommen werden, neigt sich das Leben absehbar dem Ende zu. Und dennoch gibt es große Unterschiede: Die längste Verweildauer eines Gastes dort betrug 13 Monate, die kürzeste 20 Minuten. Die meisten aufgenommenen Patienten versterben innerhalb weniger Wochen. Da haben viele aber bereits eine längere Zeit in Kliniken oder mit Pflege im Kreis der Familie hinter sich.
In der Phase des Sterbens wird oft eine Lebenserhaltung um jeden Preis als unmenschlich empfunden. Muss alles medizinisch mögliche auch immer und in jedem Falle geleistet werden? Das fragen sich immer wieder die Angehörigen sterbender Menschen, die das Leiden ihrer Lieben kaum ertragen können. Aber was genau ist zu welchem Zeitpunkt noch zu leisten? Niemand kann genau vorhersagen, wann der Tod eintritt. Niemand kann auch genau sagen, wie lange das Leben verlängert werden könnte. Eine Lebensverlängerung um Stunden, Tage, Wochen, Monate oder Jahre? Was ist sinnvoll, wo ist die Grenze? Können wir eine solche überhaupt festlegen? Dürfen wir das überhaupt? Ich glaube nein.
Nichts im Leben eines Menschen ist so in höchsten Maße individuell, wie das Sterben. Es gibt sicher keine zwei Menschen, die in vergleichbaren Stadien der gleichen Krankheit die gleichen Wünsche und Hoffnungen haben, die gleichen Seelenqualen durchmachen und die gleichen Entscheidungen fällen würden. Jeder Mensch ist anders, als alle anderen, gerade und ganz besonders, wenn es ans Sterben geht. Deshalb ist auch der jeweils betroffene Mensch selbst der einzige, der wirklich Entscheidungen treffen darf über das Ausmaß und die Intensität lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen. Nur mit seiner Einwilligung darf behandelt werden, nur aufgrund seiner Entscheidung darf eine Behandlung unterbleiben.
Eine gesetzliche Festlegung gilt allerdings seit alters her: die Tötung eines anderen Menschen ist selbst dann verboten, wenn das Opfer die Tötung nicht nur erlaubt, sondern geradezu darum gebeten hat.
Schon im ärztlichen Eid des Hippocrates heißt es:
"Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten ..."
Folgerichtig enthält das Strafgesetzbuch den § 216, der die Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt. Erst jüngst hat der Hamburger Justizsenator gefordert, die Tötung auf Verlangen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu lassen. Ich bin froh, dass die Justizministerkonferenz dieses Ansinnen zurückgewiesen hat und die überwiegende Reaktion in der Öffentlichkeit ablehnend war. Auch die Deutsche Hospiz Stiftung hält eine Freigabe der Tötung auf Verlangen für falsch.
Die Selbsttötung ist straffrei mit der Folge, dass auch die Beihilfe oder die Anstiftung zur Selbsttötung straffrei bleiben. Die strikte Grenze zwischen verbotener Fremdtötung und strafloser Beihilfe zum Suizid ist eine der wenigen halbwegs klaren Regelungen, die unsere Rechtsordnung in diesem Bereich kennt. Der Staat ist verpflichtet, das höchste Rechtsgut das wir kennen, das menschliche Leben, vor Angriffen von außen zu schützen. Niemand darf an einen Dritten Hand anlegen, um diesen zu töten. Das absolute Tötungsverbot – zum Ausdruck gekommen im Gebot "Du sollst nicht töten" – gehört zu den wichtigsten zivilisatorischen Leistungen der Menschheit. Es gilt immer und unbedingt. Die auch nur teilweise Freigabe der Tötung auf Verlangen würde den Schutz des Lebens aufweichen. Wer will im Einzelfall beurteilen, ob ein ernsthaftes Verlangen des Opfers tatsächlich vorlag, und ob dies tatsächlich das eigentliche Motiv des Täters war? In wie vielen Fällen würde dies vorgetäuscht, um andere Motive – z.B. die eigene Unfähigkeit, Leiden weiter mit anzusehen, bis hin zu handfesten erbrechtlichen Interessen – nur zu verschleiern?
Außerdem gilt: selbst ein geäußerter Todeswunsch ist in vielen Fällen vor allem der Wunsch nach einem besseren Leben. Das wissen wir aus der Suizidforschung. Mehr als 90 % der fehlgeschlagenen Suizidversuche werden nicht wiederholt, weil inzwischen ein Konflikt bearbeitet wurde oder der Halt gefunden wurde, der zuvor fehlte. Auch bei kranken Menschen spiegelt ein geäußerter Todeswunsch zunächst den Wunsch nach einem Leben ohne Leiden, ohne Schmerzen. Zu welchem Zeitpunkt dann aber die Einsicht in die Ausweglosigkeit die Hoffnung auf Besserung besiegt, ist wiederum bei jedem Menschen unterschiedlich. Viele wollen auch anderen, der Familie, der Krankenversicherung oder der Gemeinschaft, nicht zur Last fallen.
Die so genannte aktive Sterbehilfe, also die bewusste, gewollte und zielgerichtete Beendigung des Lebens eines anderen, darf daher nach meiner Überzeugung nicht freigegeben werden. Der einzige, der über die Beendigung seines Lebens – wenn überhaupt – entscheiden darf, ist der Betroffene selbst. Und die Rechtsordnung verlangt – wie ich finde zu Recht – dass er diese Entscheidung selbst umsetzen muss und nicht von anderen verlangen darf, sein Leben zu beenden. Der Betroffene selbst muss das Geschehen jederzeit beherrschen, nur so kann möglicher Missbrauch verhindert werden.
An dieser Stelle muss ich auch deutlich darauf hinweisen, dass die immer wieder erhobene Forderung nach klaren und eindeutigen gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Sterbehilfe in diesem höchst individuellen Bereich von Leben und Tod nicht zu erfüllen sein wird. Wie auch immer eine abstrakte Regelung aussehen könnte, sie wird niemals in der Lage sein, alle denkbaren Fälle einer für alle befriedigenden Lösung zuzuführen. Dazu sind die Wertvorstellungen, die Interessenlagen, die Wünsche und Ängste der Menschen einfach zu unterschiedlich. Viele von uns haben in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis bereits eine Situation erleben müssen, bei der sie sich hilflos fühlten und ohne Unterstützung durch eine möglichst eindeutige Rechtslage. Viele hätten sich gewünscht, ihrem Angehörigen besser helfen zu dürfen, vielleicht auch durch ein Abschalten der Geräte, die das Leben nur noch mühsam aufrechterhielten. Aber wir dürfen nicht den Fehler begehen, eigene Erfahrungen in dramatischen Einzelfällen als alleinigen Maßstab für generelle Regelungen zu nehmen. Denn jede Regelung, die in der eigenen Erfahrung vielleicht weitergeholfen hätte, würde schon beim Nachbarn versagen. Was in dem einen Fall als Hilfe bei einem menschenwürdigen Sterben gilt, wäre im nächsten vielleicht schon Durchsetzung von Eigennutz oder Kostendruck durch früheres Ableben.
Der Staat muss die Regelungen treffen, die im Zweifel dem Erhalt des Lebens dienen und sich hierbei möglichst klarer Regeln bedienen, auch wenn diese nicht alle Unzulänglichkeiten vermeiden können. Hierzu gehört aus meiner Sicht jedenfalls auch die Beibehaltung des Straftatbestandes "Tötung auf Verlangen". Das Tabu der Fremdtötung, unterstützt durch die staatliche Strafandrohung, ist unverzichtbar. Sie ist Garant dafür, dass keinesfalls leichtfertig Entscheidungen von großer Tragweite getroffen werden.
Keine aktive Sterbehilfe sehe ich übrigens in den Fällen, in denen zur Linderung von unerträglichen Schmerzen hohe Dosen schmerlindernder Medikamente – z.B. Morphine – verabreicht werden, wohlwissend, dass diese vermutlich zu einer Verkürzung der Lebenserwartung beitragen werden. Hier wird der frühere Tod nicht gezielt herbeigeführt. Er ist vielmehr unvermeidliche Folge einer medizinischen Maßnahme, die zweifelsfrei dem Wohle des Patienten dient. Hier gibt es übrigens noch erheblichen Nachholbedarf. Die Palliativmedizin steckt bei uns vielfach noch in den Kinderschuhen. In dem Maße, wie auch die Medizin anerkennen muss, dass sie nicht alle Menschen heilen kann, muss sich ihr Wissen und ihre Fähigkeiten aber jedenfalls dafür einsetzen, die Menschen vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden zu bewahren. Auch dies gehört zur Menschenwürde am Lebensende.
Oft sagen Menschen, bevor sie im Rollstuhl sitzen müssen, würden sie lieber sterben. Oder wenn sie blind würden, wären sie lieber tot. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: sie haben Unrecht. Das Leben ist immer einmalig und lebenswert, auch aus dem Rollstuhl betrachtet. Ich habe viele blinde Freunde und Bekannte, die ihr Leben in beide Hände genommen haben und oft besser damit zu Recht kommen, als viele Sehende. Was also ist ein menschenwürdiges Leben? Auch hier gilt nach meiner festen Überzeugung: es kann keine allgemeinen Vorstellungen davon geben, wann ein Leben noch menschenwürdig ist. Das Empfinden darüber ist so hoch-individuell, dass sich Verallgemeinerungen verbieten.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" heißt es im Grundgesetz. Damit ist jeder Mensch gemeint: Männer wie Frauen, nicht nur Deutsche, sondern auch Ausländer, nicht nur hellhäutige, sondern auch farbige Menschen. Nicht nur der gehende Mensch, sondern auch der rollende, nicht nur der hörende, sondern auch der gehörlose und nicht nur der sehende, sondern auch der blinde Mensch. Nicht nur derjenige, der geschriebenes lesen und verstehen kann, sondern auch der sogenannte geistig behinderte. Und nicht nur der gesunde, auch der todkranke und sterbende Mensch. Alle haben in ihrer jeweils individuellen Existenz den gleichen Anspruch auf Achtung und Anerkennung. Jeder Mensch ist in jeder Phase seines Lebens einzigartig. Die Werteordnung unseres Grundgesetzes verbietet es, menschlichen Leben nach irgendwelchen Qualitätsmerkmalen zu bewerten. Auch der Schutz des Lebens steht für alle Menschen ist unteilbar. Die Rechtsordnung darf nicht den Anschein erwecken, als gebe es Formen menschlichen Daseins, die ihr weniger wert sind als andere.
Aber selbstverständlich darf der einzelne für sich entscheiden, wie und schlussendlich auch ob er leben möchte. Ein Weg, dies für den Fall der Fälle zu dokumentieren und für andere nachvollziehbar zu machen ist das Abfassen einer Patientenverfügung. Darin wird festgelegt, unter welchen Umständen man welche Behandlungsmaßnahmen noch wünscht und welche man ablehnt. Nach einer Untersuchung im Auftrage der Deutschen Hospiz Gesellschaft hat inzwischen rund 14% der Bevölkerung eine Patientenverfügung erstellt, während es 1999 nur 8 % waren. Wie nicht anders zu erwarten, steigt der Verbreitungsgrad dabei mit dem Alter. Während bei den 14-29 Jahre alten Menschen nur 8% eine Patientenverfügung haben, liegt der Anteil bei den über 60jährigen bei inzwischen bei 23%.
Nachdenklich hat mich bei dieser Untersuchung allerdings die Feststellung über die Motivation für die Erstellung einer Patientenverfügung gemacht. Aus sieben vorgegebenen Aspekten konnten drei Haupt-Motive genannt werden. 57% haben dabei den "Wunsch nach Selbstbestimmung bis zum Schluss" angegeben, das ist nachvollziehbar. Aber 45% wollten auch Niemandem zur Last fallen. Das finde ich erschreckend. Und während 26% annahmen, die Ärzte tun zu viel des Guten, befürchten auch 17%, sie tun zu wenig. Im übrigen haben wir Grünen einen gewissen Nachholbedarf. Von unseren Anhängern haben nur 4% eine Patientenverfügung, während der Anteil z.B. bei den CDU-Anhängern bei 22% liegt.
Alle Befragten haben im Übrigen einen großen Beratungsbedarf angemeldet. Hierbei sind im Übrigen auch die Hospizdienste und die stationären Hospize von großer Bedeutung. Sie leisten tagtäglich vielen Menschen Hilfe. In der Beratung – nicht zuletzt über Patientenverfügungen – bei der Vorbereitung und bei der Sterbebegleitung. Sie helfen den Menschen beim Sterben, aber leisten keine Hilfe zum Sterben. In den Hospizdiensten arbeiten viele haupt- und vor allem ehrenamtliche Kräfte, geleitet von der Liebe zum Leben, dem Respekt vor dem Sterben und der jederzeitigen Achtung der Würde des Einzelnen. Ich möchte ausdrücklich allen danken, die diese verantwortungsvolle Arbeit leisten. Sie verrichten ihren Dienst in einer Mitmenschlichkeit, die unsere volle Bewunderung verdient.
Die Diskussion über Sterbehilfe, über den Schutz des Lebens und der Selbstbestimmung auch am Lebensende, muss ständig wieder geführt werden. Der Landtag wird sich in einem Symposium mit diesen Fragen beschäftigen, wie die Abgeordneten einstimmig kurz vor Weihnachten beschlossen haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass es dabei keine einfachen Antworten geben wird.