Andreas Juergens, MdL

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Grafik vom neuen LogoClaim

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation



09/04: Gleichstellungsgesetz

Thema des Monats

Gleichstellung behinderter Menschen bleibt auf der Tagesordnung

Am 15.9.2004 wurde im Hessischen Landtag über ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen debattiert. Nach einem Entwurf der grünen Landtagsfraktion für ein solches Gesetz (auf dieser homepage veröffentlicht), den wir bereits im Januar eingebracht haben, hat jetzt auch die Landesregierung ihren Entwurf vorgelegt.

Vielfach wird kritisiert, mit Gesetzen sei eine wirksame Gleichstellung behinderter Menschen nicht zu erreichen. Selbstverständlich können wir mit noch so guten Gesetzen behinderten Menschen nicht ihre Behinderung nehmen. Wir können Blinde nicht sehend und Gehörlose nicht hörend machen. Rollstuhlfahrer werden sich weiterhin auf vier Rädern fortbewegen und so genannte geistig behinderte Menschen werden ihre Lernschwäche nicht plötzlich verlieren.

Wir können auch Unsicherheiten oder Vorurteile nicht behinderter Menschen, die oft Ursache für Diskriminierungen Behinderter sind, mit Gesetzen nicht einfach abschaffen. Einstellungen von Menschen können durch Paragraphen nicht sozusagen vorgeschrieben werden, schon gar nicht in einer freiheitlichen Rechtsordnung - und das ist auch gut so.

Aber wir können die Rahmenbedingungen ändern, unter denen sich das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen gestaltet. Wir können Barrieren bei Seite räumen, die ein gleichberechtigtes Miteinander verhindern oder zumindest erschweren. Wir können behinderte Menschen dabei unterstützen, sich mit den Mitteln des Rechts gegen alltägliche Benachteiligungen zur Wehr zu setzen. Und wir können die Bedingungen verbessern, durch die eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen selbstverständlich wird.

Die Landesregierung will in ihrem Gesetzentwurf die Behörden des Landes, die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts – mit Ausnahme der kommunalen Gebietskörperschaften – verpflichten, behinderte Menschen nicht zu benachteiligen. Umkehrschluss: die Gemeinden und Landkreis dürfen benachteiligen. Damit wird das Grundgesetz mal so eben außer Kraft gesetzt. "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist ein Grundrecht, das auch für die Kommunen gilt. Jetzt zu sagen, sie brauchen es nur umsetzen, wenn sie es auch finanzieren können, stellt unsere Grundrechte unter einen Finanzierungsvorbehalt. "Die Würde des Menschen ist unantastbar, außer es kostet zu viel" müsste es dann wohl auch heißen. So kann man wirkliche Gleichstellung nicht voranbringen.

Auch die hessische Landesregierung vollführt die Rolle rückwärts in der Behindertenpolitik, wie CDU und CSU bundesweit. Niedersachsen streicht das Blindengeld. In Bayern soll es Behindertenhilfe künftig nur noch nach Kassenlage und nicht mehr als Rechtsanspruch geben. Baden-Württemberg sucht nach Wegen, sämtliche Leistungen für Behinderte auf den Bund zu übertragen. Thüringen kündigt weitreichende Einschnitte bei Sozialleistungen an. Sie zeigen den behinderten Menschen im Land ziemlich klar, was sie erwartet, wenn tatsächlich 2006 die Bundestagsmehrheit wechseln sollte.

Die Gleichstellung behinderter Menschen bleibt aber auf der Tagesordnung, solange es Betroffene gibt, die sich dafür aktiv einsetzen. Die Idee des selbstbestimmten Lebens auch für Menschen mit Behinderung ist nicht mehr aufzuhalten. Politische Entscheidungen können die Entwicklung nur beschleunigen und unterstützen, oder aber bremsen und behindern. Vor dieser Entscheidung steht auch der Landtag in Hessen.

Zusätzliche Information